Mobilitätspass: Anschubförderung

Mit dem Landesmobilitätsgesetz haben Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit einen Mobilitätspass einzuführen. Er finanziert den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Das Förderprogramm unterstützt interessierte Kommunen bei den notwendigen Vorbereitungen zur Einführung.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
InternetAnschubförderung Mobilitätspass
AntragstellerAntragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, die Aufgabenträger für den ÖPNV sind, sowie Große Kreisstädte, die Verkehrsleistungen im ÖPNV fördern oder erbringen. Der Antrag kann als Konsortium mit weiteren natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften (z.B. einer weiteren Kommune oder/und einem Verkehrsbetrieb/Verkehrsverbund) gestellt werden.
FörderungenGefördert werden Ladepunkte von über 22 kW und der Anschluss an das Spannungsnetz. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird als Zuschuss gewährt.
FörderhöheDie Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung und wird über einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden zur Vorbereitung der Einführung eines Mobilitätspasses notwendige Kostenarten, z.B. Personalkosten, Kosten für Konzeption und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, externe Dienstleistungskosten für juristische und fachliche Gutachten und sonstige Beratungskosten sowie Investitionskosten für die Entwicklung von technischen Lösungen, etwa zur Erhebung und Verwaltung der neuen Abgabe. 
FristenAntragstellung bis zum 16.11.2025.
Verwandte SuchbegriffeÖffentlicher Personen-Nachverkehr, Busverkehr, ländlicher Raum, Landesmobilitätsgesetz