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Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik

Mit der Förderung für Parkplatzüberdachungen mit Photovoltaik soll eine effiziente Nutzung bereits versiegelter Parkplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes und der Energiewende angereizt werden.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Internet

PV-Parkplatzüberdachung

Antragsteller

Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) und Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Förderungen

Förderbaustein A: Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden Parkplätzen ab 35 Stellplätze. Zuwendungsgegenstände sind Investitionen in die Überdachung (Aufständerung, Stützpfeiler, Fundament u. ä.). Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage selbst sowie deren technischer Ausstattung (Wechselrichter, Netzanschluss u.ä.) ist ebenso ausgeschlossen wie die Förderung von Personalausgaben

Förderbaustein B: Konzeptentwicklung für den Ausbau von Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik:
B.1: Regionale Konzepte: unter Einbeziehung der Kommunen, Landkreise, Verkehrsbetriebe und weiterer Akteure soll ein Konzept zum Ausbau der Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik in der Region erstellt werden.
B. 2: Vernetzende Konzepte: Maßnahmen zur Motivation von Akteuren, Erarbeiten und Verbreiten von Informationen bzw. Informationsmaterialien für Kommunen und anderen relevanten Akteuren zu Parkplatz-Photovoltaikanlagen und den zur Realisierung erforderlichen Schritten.

Förderhöh

 

Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll eine effiziente Nutzung bereits versiegelter Parkplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes und der Energiewende angereizt werden. Es gibt zwei Förderbausteine.

Förderbaustein A: Zuwendung bis max. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Höhe der Aufständerung und der Anlagenleistung und liegt zwischen 100.000 Euro (Aufständerung bis 4 m und Leistung bis 149 kWp) und 250.000 Euro (Aufständerung ab 4 m und Leistung ab 200 kWp).

Förderbaustein B: Zuschuss bis zu 100.000 Euro und max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen im wirtschaftlich tätigen Bereich und bis zu 100 Prozent im nicht-wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich

Fristen

Anträge waren bis spätestens 22.05.2023 in schriftlicher Form (Datum des Poststempels) bzw. per E-Mail (an bwp@ptka.kit.edu) als PDF-Dateien einzureichen.

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