Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw) |
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Antragsteller | Stadt- und Landkreise bzw. die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen. |
Fördergegenstand | Gefördert werden Vorhaben zur Errichtung weiterer attraktiver Regiobuslinien sowie die Verlängerung bestehender Linien. Förderfähig sind Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen, die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen: 2. Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen |
Förderhöhe | i. d. R. 50 % (im Einzelfall bis zu 60 %) der durch die Einrichtung, Verlängerung oder Verstärkung der Regiobuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kostenunterdeckung. Die maximalen Fördersätze je Kilometer wurden mit der Richtlinie 2022 um 20 Cent erhöht. |
Voraussetzungen | Regiobuslinien verkehren mindestens im Stundentakt, im Verdichtungsraum und in der beruflichen Hauptverkehrszeit kann ein Halbstunden- oder sogar ein Viertelstundentakt durch die kommunalen Aufgabenträger freiwillig eingerichtet und gefördert werden. Auf den Regiobuslinien verkehren schnelle und für die Fahrgäste komfortable Busse, die mit Klimaanlage, Niederfluranteil, WLAN und USB-Steckdosen ausgestattet sind. Sie fahren an Wochentagen in der Zeit von 5 Uhr bis 24 Uhr, an Samstagen von 6 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen von 7 Uhr bis 24 Uhr mindestens jeweils im Stundentakt. |
Fristen | Förderanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr einzureichen. Sie können bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme eingereicht werden. |