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Sonderprogramm Stadt und Land (S&L)

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 unterstützt die Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort. Durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr soll Radfahren in urbanen als auch in ländlichen Räumen attraktiver werden.

Ansprechstellen

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), in Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement)

Internet

Sonderprogramm Stadt und Land

Antragsteller

juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Förderungen

1. Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, Radwegbrücken und weitere Vorhaben

2. Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder 

3. betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr 

4. Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird 

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fristen

Die Finanzhilfen stehen für Projekte mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 zur Verfügung und sind vorbehaltlich der Haushaltsmittel des Bundes.

Verwandte Suchbegriffe

Fahrrad, Radverkehr, Verkehrssicherheit, urbane Räume, ländliche Räume, Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, Radwegbrücken, Anlagen des ruhenden Verkehr, Lastenräder, Lastenrad, betriebliche Maßnahmen, Verkehrsfluss, Radverkehrskonzepte