Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), untere Wasserbehörden |
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Antragsteller | Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken, KMU |
Förderungen | Anlagen zwischen 100 und 1.000 kW |
Förderhöhe | min. 10.000 €, bis zu 200.000 €, max. 40 % |
Fristen | Stichtage am 31.03 und 31.10 eines Jahres |