| Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ) |
| Internet | Energieforschung für Zirkuläre Wirtschaft – Wind, PV und System |
| Antragsteller | Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft. Eine Zusammenarbeit der Unternehmen, Fach- bzw. Forschungsdisziplinen aus den Bereichen Windenergie oder Photovoltaik mit Verbundpartnern der zirkulären Wirtschaft bzw. Partnern der jeweiligen Wertschöpfungskette ist gewollt. Die Beteiligung von nicht geförderten „Assoziierten Partnern“ als Forschungs- oder Praxispartner, beispielsweise zum Zwecke der Bereitstellung von zu beforschenden Materialien und / oder für Praxistests von erzielten Forschungsergebnissen, ist willkommen. Von solchen „Assoziierten Partnern“ sollten aussagekräftige Absichtserklärungen (LoI) als Anhang zusätzlich hochgeladen werden. |
| Förderungen | Der Förderaufruf adressiert insbesondere die Programmziele in der Energiesystem-Mission, der Wärme-Mission und der Strom-Mission des 8. Energieforschungsprogramms: „Nachhaltigkeit im Energiesystem erhöhen“, insbesondere den Übergang von der linearen zur zirkulären Wirtschaft voranbringen, sowie „Strom aus erneuerbaren Energien effizient und nachhaltig erzeugen“. Besondere Schwerpunkte bilden dabei übergeordnete FuE-Vorhaben zu zirkulärer Wirtschaft sowie technologiespezifische Vorhaben zu Windenergie und Photovoltaik. Der Aufruf adressiert Forschungsansätze zu system- und technologieübergreifenden Konzepten des zirkulären Wirtschaftens, zur umweltverträglichen und resilienten Windenergienutzung sowie Lösungsansätze mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen im Bereich Photovoltaik. |
| Förderhöhe | Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. Es handelt sich um Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (Art. 25 AGVO) und ggf. für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft um Umweltschutzbeihilfen nach Art. 36, 38, 41, 46 und 48 AGVO (sofern passend). Die Betreiber von mittels Umweltschutzbeihilfen geförderten Anlagen unterliegen unter Umständen einer Betriebspflicht für mindestens drei Jahre nach Ende des Förderzeitraums. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid. Unter Berücksichtigung der Zulässigkeit einer Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen nach Artikel 8 der VO (EU) Nr. 651/2014 können Projekte im Rahmen des Förderaufrufs „Energieforschung für Zirkuläre Wirtschaft – Wind, PV und System“ durch weitere Projekte (die z.B. durch BEW oder Projekte der Landesförderung gefördert werden) ergänzt werden und auch selbst eine Erweiterung laufender Projekte sein. |
| Fristen | Ab 2026 gelten für alle Förderschwerpunkte der aktuellen Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms Einreichungsstichtage, in deren Anschluss zeitnah Auswahlrunden stattfinden. Offene Stichtage 2026 sind am 31. August 2026 und am 31. Oktober 2026. Projektskizzen können unabhängig hiervon jederzeit über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Geltungsdauer 8. Energieforschungsprogramm: 30.06.2027 |
| Verwandte Suchbegriffe | Klimaneutralität |
Energieforschung für Zirkuläre Wirtschaft – Wind, PV und System