Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ) |
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Antragsteller | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Vereine sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Aktueller Förderaufruf: vorrangig Energieversorger und Energiedienstleister sowie Hersteller, bedingt auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen |
Förderungen | Fördergegenstand sind projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen. Gefördert werden eine Vielzahl an Technologiebereiche im Rahmen der fünf Missionen “Energiesystem 2045”, “Wärmewende 2045”, “Stromwende 2045”, “Wasserstoff 2030” und “Transfer”. Die Förderung erfolgt als Verbund- und Einzelprojekt, Reallabor der Energiewende oder Mikroprojekt. Aktueller Förderaufruf: Als Teil der Mission "Wärmewende 2024" umfasst der Aufruf die ganzheitliche Planung und Konzeption zur Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen in Mikroprojekten. Zu relevanten Wärmequellen zählen etwa unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Rechenzentren, Müllverbrennung oder Elektrolyseuren sowie erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie und Solarthermie, auch in Form von multipler Einspeisung und/oder Sammelschienen. Es sollen innovative Technologien und Ansätze berücksichtigt werden, mit welchen die Kosten für die Anbindung signifikant gesenkt werden können. Wie wirtschaftliche Risiken reduziert und die Wärmequellen effizienter angebunden werden können, soll wesentlicher Inhalt der Förderprojekte sein. |
Förderhöhe | Die Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. In der Regel wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Im Einzelfall sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bis zu 100 Prozent förderfähig, soweit sie nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durchführen und ein besonders hohes öffentliches Interesse besteht. Aktueller Förderaufruf: zuwendungsfähige Kosten max. 200.000 Euro, Förderung max. 140.000 Euro, Fördersatz 50 %, bei industrieller Forschung 60 % für mittlere und 70 % für kleine Unternehmen. |
Fristen | Aktueller Förderaufruf: Frist zur Einreichung von Ideen für Mikroprojekte am 15.03.2026; Geltungsdauer 8. Energieforschungsprogramm: 31.06.2027 |
Energieforschungsprogramm
