Explorationsinitiative Geothermie

Der Förderaufruf unterstützt Projekte zur Aufsuchung und Erschließung (Exploration) von geothermischen Reservoiren tiefer als 400 Meter für eine wirtschaftliche Wärmebereitstellung.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
Internet

Explorationsinitiative Geothermie

Förderaufruf vom 17.12.2025

AntragstellerDie Explorationsinitiative richtet sich insbesondere an die Unternehmen der Energiewirtschaft und kommunale Unternehmen im Verbund mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen). Im Fokus steht die Förderung von Verbünden unter Führung eines gewerblichen Partners oder eines Anwenders, die durch wissenschaftliche Expertise weiterer Verbundpartner ergänzt werden können.
Förderungen

Im Rahmen des Förderaufrufs „Explorationsinitiative Geothermie“ werden für einen beschleunigten Ausbau der Tiefengeothermie zur Wärmeversorgung Projekte durch standortspezifische Vorstudien, geophysikalische Erkundungen (z.B. Seismik) und eine erste Bohrung sowie wissenschaftlich begleitende Untersuchungen gefördert. Die Förderung soll die wirtschaftliche Umsetzung von Anlagen für die Tiefengeothermie vorbereiten und unterstützen, indem umfangreiche Untergrundinformationen gewonnen werden.

Im Fokus des Förderaufrufs stehen offene geothermische Systeme in Deutschland mit Zieltiefen ab 400 m, in der Regel hydrothermale Dubletten. Die Förderung petrothermaler Systeme ist erstmals im Rahmen der neuen Explorationsinitiative ebenfalls möglich (erhebliches Wärmepotentzial in Deutschland, aber auch erhöhter Forschungs- und Entwicklungsaufwand). Als Bedingung für offene geothermische Nutzungssysteme gilt, dass das Thermalwasser wieder in den Untergrund zurückgeführt wird.

Unterstützt werden Projekte zur Aufsuchung und Erschließung (Exploration) von geothermischen Reservoiren tiefer als 400 Meter für eine wirtschaftliche Wärmebereitstellung. Eine Wärmekaskadierung, die Nutzung saisonaler Überschusswärme und die Einbindung von Speichern sind möglich. Projektbegleitende Maßnahmen zur sozialen Akzeptanz können ebenfalls gefördert werden.

Es bestehen drei Fördermodule: Modul 1 – Vorstudien, Modul 2 – Explorations- und Demonstrationsprojekte und Modul 3 – Wissenschaftlich begleitende Untersuchungen

FörderhöheDie Zuwendungen werden als Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. Es handelt sich um Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (Art. 25 AGVO) und ggf. für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft um Umweltschutzbeihilfen nach Art. 36, 38, 41, 46 und 48 AGVO (sofern passend). Die Betreiber von mittels Umweltschutzbeihilfen geförderten Anlagen unterliegen unter Umständen einer Betriebspflicht für mindestens drei Jahre nach Ende des Förderzeitraums. Für Projekte, die im Rahmen der Module 2 und 3 gefördert werden, wird festgelegt, dass die gewonnenen geologischen Daten, Nachweis- und Fachdaten gemäß dem Geologiedatengesetz als staatliche Daten zu behandeln sind. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid. Unter Berücksichtigung der Zulässigkeit einer Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen nach Artikel 8 der VO (EU) Nr. 651/2014 können Projekte im Rahmen der Explorationsinitiative Geothermie durch weitere Projekte (die z.B. durch BEW oder Projekte der Landesförderung gefördert werden) ergänzt werden und auch selbst eine Erweiterung laufender Projekte sein.
Fristen

Für das Modul 1 (Vorstudien) gilt ein einstufiges Antragsverfahren entsprechend den Regelungen für Mikroprojekte

Für die Module 2 und 3 gilt das in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm beschriebene zweistufige Skizzen- und Antragsverfahren. Die erste Stufe beginnt mit der Vorlage einer Projektskizze, die für die Bewertung der Förderaussichten notwendig ist. Eine Vorstudie wie unter Modul 1 beschrieben ist Voraussetzung für die Explorations- und Demonstrationsprojekte in Modul 2.

Hinweis: Ab 2026 gelten für alle Förderschwerpunkte der aktuellen Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms Einreichungsstichtage, in deren Anschluss zeitnah Auswahlrunden stattfinden. Offene Stichtage 2026 sind am 31. August 2026 und am 31. Oktober 2026. Projektskizzen können unabhängig hiervon jederzeit über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. 

Geltungsdauer 8. Energieforschungsprogramm: 30.06.2027

Verwandte SuchbegriffeKlimaneutralität, Wärmewende