| Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) |
| Internet | |
| Antragsteller | Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg. |
| Förderungen | Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben, die in besonderem Maße den Zielen der qualitätsvollen Innenentwicklung, der Flächeneffizienz bzw. Flächensuffizienz, dem „Flächen gewinnen“ sowie der Schaffung attraktiver, kompakter Siedlungsmuster mit zukunftsweisenden ressourceneffizienten Strukturen Rechnung tragen: Teil A: Kommunale Flächenmanager*in zur Aktivierung innerörtlicher Flächen für Wohnzwecke Teil B: |
| Förderhöhe | Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonders begründeten Fällen kann auch ein höherer Anteil übernommen werden. Der gewährte Zuschuss kann Andere Fördermittel der öffentlichen Hand dürfen für dieselbe Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot). |
| Fristen | Frist für die Einreichung der Anträge ist der 30.04.2026. Die Anträge sind unter Verwendung der Antragsvordrucke mit allen geforderten Anlagen zu richten an: flaechenmanagement@mlw.bwl.de |
| Verwandte Suchbegriffe | Personalstellen, Suffizienz |
Flächen gewinnen durch Innenentwicklung
mlw.bwl.de