Förderung von Gestaltungsbeiräten

Mit der Förderung von Gestaltungsbeiräten unterstützt das Land Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, die einen Gestaltungsbeirat als unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium erstmalig einsetzen oder neu ausrichten wollen.

AnsprechstellenMinisteriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Internet

Gestaltungsbeiräte

Leitfaden

AntragstellerKommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände sowie Landkreise
Förderungen

Gefördert werden

  • die erstmalige Einrichtung eines Gestaltungsbeirats als kommunal oder interkommunal agierendes, unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium
  • die Verstetigung der Arbeit eines erstmalig eingesetzten Gestaltungsbeirats nach Ziffer 3.1. (Anschlussbewilligung), bei Vorliegen besonderer städtebaulicher/baulicher Entwicklungsaufgaben im Einsatzgebiet des Beirats
  • die Ausweitung der Handlungsfelder eines bestehenden Gestaltungsbeirats mit erforderlicher Neustrukturierung des Beirats bei Vorliegen besonderer städtebaulicher/baulicher Entwicklungsaufgaben im Einsatzgebiet des Beirats sowie
  • Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen und weitere Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Begleitung eines bestehenden Gestaltungsbeirats mit dem Ziel, die Baukultur vor Ort zu stärken.
FörderhöheBis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro pro Jahr bzw. 20.000 Euro innerhalb des zweijährigen Bewilligungszeitraums.
FristenDas Förderprogramm wird jährlich ausgeschrieben. Für die aktuelle Förderperiode 2027/2028 können Anträge bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden (elektronisch per E-Mail an  baukultur@mlw.bwl.de).