| Ansprechstellen | Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg |
| Internet | |
| Antragsteller | Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände sowie Landkreise |
| Förderungen | Gefördert werden
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| Förderhöhe | Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro pro Jahr bzw. 20.000 Euro innerhalb des zweijährigen Bewilligungszeitraums. |
| Fristen | Das Förderprogramm wird jährlich ausgeschrieben. Für die aktuelle Förderperiode 2027/2028 können Anträge bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden (elektronisch per E-Mail an baukultur@mlw.bwl.de). |
Förderung von Gestaltungsbeiräten
mlw.bwl.de