Ideenwettbewerb zur Erschließung von entfernten Wärmequellen

Die Förderung umfasst die ganzheitliche Planung und Konzeption zur Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen in Mikroprojekten.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
Internet

Ideenwettbwerb zur Erschließung von entfernten Wärmequellen

Förderaufruf vom 29.08.2025, aktualisiert am 21.01.2026

Antragsteller

Das Förderformat richtet sich primär an Energieversorger und Energiedienstleister sowie auch Hersteller. Mit der Förderung soll für Versorger ein Anreiz geschaffen werden, um eine Erschließung von entfernten Wärmequellen mit innovativen Ansätzen vorzubereiten – mit dem Ziel der nachfolgenden Umsetzung. Aufgrund der Struktur der Mikroprojekte sind Verbundvorhaben nicht möglich. Die Versorger können jedoch unterstützende Partner – sofern zwingend notwendig – als Unterauftragnehmer involvieren.

Da es sich bei der Fördermaßnahme um die Vorbereitung von Umsetzungsmaßnahmen handelt, können Hochschulen und Forschungseinrichtungen in diesem Förderaufruf nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. 

FörderungenDie Förderung umfasst die ganzheitliche Planung und Konzeption zur Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen in Mikroprojekten. Zu relevanten Wärmequellen zählen etwa unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Rechenzentren, Müllverbrennung oder Elektrolyseuren sowie erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie und Solarthermie, auch in Form von multipler Einspeisung und/oder Sammelschienen. Es sollen innovative Technologien und Ansätze berücksichtigt werden, mit welchen die Kosten für die Anbindung signifikant gesenkt werden können. Wie wirtschaftliche Risiken reduziert und die Wärmequellen effizienter angebunden werden können, soll wesentlicher Inhalt der Förderprojekte sein. 
FörderhöheDie Zuwendungen werden als Projektförderung und als nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung, gewährt. In der Regel wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Rechtsgrundlagen, Zuwendungsvoraussetzungen, Einzelheiten des Verfahrens und sonstige Randbedingungen erläutern die „Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms“ vom 25. April 2024 sowie die ergänzenden Hinweise zu Mikroprojekten.
FristenFür die Projektideen ist die Vorlage zur Einreichung eines Typ 1 Mikroprojektes in deutscher Sprache auszufüllen und bis zum 01.10.2028 an die E-Mail-Adresse  zu senden. Die Einreichung der Vorlage ist kontinuierlich möglich. Das Antragsverfahren für Mikroprojekte ist einstufig, jedem Antrag auf ein Mikroprojekt hat eine verpflichtende Kurzberatung voranzugehen. 
Verwandte SuchbegriffeKlimaneutralität, Wärmewende, kommunale Wärmeplanung