IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (KfW 148)

Mit dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebs­mittel für die kommunale Infra­struktur sowie gemein­nützige Unter­nehmen in Deutschland.

AnsprechstellenKfW Bankengruppe
InternetKfW 148 
AntragstellerKommunale Unternehmen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige Antragsteller; Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften)
Förderungen

Mit dem IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert die KfW Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur sowie gemeinnützige Unternehmen in Deutschland. Gefördert werden bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
  • Versorgung und Entsorgung
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Betriebsmittel
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Ausstattung

Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.

Außerdem können Sie Grundstücke finanzieren, die notwendiger Bestandteil eines förderfähigen Investitionsvorhabens sind, wenn Sie die Grundstücke nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erworben haben.

Zum 1.02.2026 wurde das Programm um das Modul “Energieversorgung” erweitert. Mit diesem können Sie Ihre Investitionen im Bereich Geothermie sowie bei der netzgebundenen Wärme-/Kälteversorgung und der Stromverteilung finanzieren. Hierfür bietet die KfW längere Laufzeiten, längere Tilgungsfreijahre und Abruffristen sowie eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit an. 

FörderhöheZinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und bis zu 50 Mio. Euro (in Einzelfällen auch höher, im Modul Energieversorgung bis 100 Mio. Euro)
KumulierungEine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. 
Fristenkeine Antragsfristen. 
Verwandte SuchbegriffeVereine