| Ansprechstellen | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesamt für Logistik und Güterverkehr (BALM) |
| Internet | Nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans |
| Antragsteller | alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, auch in Zusammenarbeit mit Privatpersonen |
| Förderungen | Förderschwerpunkt für das Förderjahr 2024: Insbesondere übertragbare Projekte mit großer, möglichst überregionaler Reichweite zu folgenden Themenfeldern werden gesucht: - Themenschwerpunkt 1: Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen - Themenschwerpunkt 2: Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum |
| Förderhöhe | Grundsätzlich beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent. Für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) kann sich die Förderquote auf bis zu 70 Prozent erhöhen. In Ausnahmefällen kann auch eine Zuwendung als Vollfinanzierung bewilligt werden. |
| Fristen | Derzeit erfolgt im Auftrag des BMV eine Zwischenevaluation. Auf Grundlage der Ergebnisse wird geprüft, welche Schwerpunkte die Radverkehrsförderung des BMV künftig setzen wird. Vor diesem Hintergrund ist aktuell kein Förderaufruf veröffentlicht und die Einreichung von Projektskizzen und Förderanträgen ist derzeit nicht vorgesehen. Über eventuelle neue Förderaufrufe werden wir zu gegebenem Zeitpunkt an dieser Stelle informieren. |
Nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans