| Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
| Internet | |
| Antragsteller | Allgemein antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände; Träger von Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung und Hilfe für Menschen; gemeinnützige Vereine, Sportvereine, Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen |
| Förderungen | Strategische Förderschwerpunkte: Investive Förderschwerpunkte: |
| Förderhöhe | Fördersatz für strategische Förderschwerpunkte bei 40 bis 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 60 bis 90 Prozent; für investive Schwerpunkte 25 bis 70 Prozent (bzw. 40 bis 85 Prozent für finanzschwache Kommunen); abhängig von der Art des Vorhabens zum Teil Förderhöchstgrenzen und Pauschalsätze definiert; die Mindestzuwendung beträgt 10.000 Euro, ab 15. September gelten zudem Obergrenzen der förderfähigen Gesamtausgaben von zwei Millionen Euro für strategische und 20 Millionen Euro für investive Vorhaben. Die Ermittlung der Zuwendung erfolgt |
| Fristen | Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) ist seit 1. November 2024 in Kraft. Anträge können fortlaufend über das Förder-Portal easy-Online eingereicht werden. (Geltungsdauer: max. 31.12.2027) |
| Verwandte Suchbegriffe | Mobilitätsstationen, multimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Schulprojekte, Bildungseinrichtungen, Personalstellen, Klimaschutzmanager, Warmwasserbereitung, Elektrogeräte, LED |
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)