Flächen für Solarparks erfolgreich verpachten
- Neuer Mustervertrag mit zwei Anlagen steht kostenfrei zum Download bereit.
- Das Dokument behandelt zentrale Fragen zum Überlassen von Grundstücken wie Vertragsgegenstand, Genehmigungen und Vereinbarungen zu Laufzeiten.
- Die KEA-BW hat den Mustervertrag gemeinsam mit dem Städtetag BW und dem Neckar-Energieverband (NEV) auf den Weg gebracht.
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat gemeinsam mit dem Städtetag BW und dem Neckar-Energieverband (NEV) einen Musterpachtvertrag für Solarparks veröffentlicht. Das Vertragsmuster unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Projektierer und Betreiber von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei der vertraglichen Gestaltung der Solarprojekte – das soll ihre Arbeit erleichtern. Der Vertrag ist so gestaltet, dass die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Der Musterpachtvertrag sowie die Anlagen „Pächterzustimmung“ und „Muster-Dienstbarkeit“ stehen ab sofort kostenfrei auf der Website der KEA-BW zur Verfügung: www.kea-bw.de/erneuerbare-bw/wissensportal/publikationen.
Die KEA-BW stellt mit ihren Partnern ein praxisorientiertes Hilfsmittel für eine wichtige Phase der Projektentwicklung bereit. Einheitlich strukturierte Vertragsgrundlagen können dazu beitragen, zentrale Fragen frühzeitig anzusprechen, unterschiedliche Interessen sichtbar zu machen und Verhandlungen zwischen Grundstückseigentümern und Projektierern zu erleichtern. Das Vertragsmuster hat die KEA-BW zusammen mit der Kanzlei Menold Bezler erarbeitet.
Was der Mustervertrag abdeckt
Das Dokument regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Grundstücksflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Es enthält unter anderem Regelungen zum Vertragsgegenstand und zur Flächennutzung, zu Genehmigungen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten sowie zu Laufzeit, Pachtentgelt und Kündigung.
Zusätzlich stehen zwei Anlagen zur Verfügung: Die Anlage „Pächterzustimmung“ ist relevant, wenn Dritte die für Solarprojekte anvisierte Fläche bereits gepachtet haben. Sie kann als textliche Grundlage für eine Vereinbarung dienen, mit der der aktuelle Pächter dem Bau zustimmt. Die Anlage „Muster-Dienstbarkeit“ dient dazu, die Nutzungsrechte des Projektierers beziehungsweise Betreibers an den betroffenen Grundstücken im Grundbuch zu sichern. So ist rechtlich abgesichert, dass die Flächen für den Bau und Betrieb der Solaranlage genutzt werden dürfen.
Wer kann den Mustervertrag nutzen?
Neben Flächeneigentümerinnen und -eigentümern kann der Musterpachtvertrag auch eine wertvolle Hilfe für Unternehmen und Projektierer sein, die eine solche Anlage planen, errichten und betreiben möchten. Das Muster enthält Regelungsvorschläge sowohl für die Interessen der Eigentümerseite an einer verlässlichen Flächennutzung als auch für die Anforderungen der Projektiererseite an Planungssicherheit und gesicherte Nutzungsrechte.
Das Vertragsmuster kann auch eingesetzt werden, wenn sich ein Photovoltaik-Projekt über mehrere Grundstücke erstreckt oder mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer beteiligt sind. Damit eignet es sich für unterschiedliche Projektkonstellationen.
Zum Musterpachtvertrag sowie den beiden Anlagen: www.kea-bw.de/erneuerbare-bw/wissensportal/publikationen
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Webinar zum Musterpachtvertrag
Der Musterpachtvertrag wird am 17. November 2026 von 11 bis 12 Uhr in einem kostenfreien Webinar der KEA-BW vorgestellt.
Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Inhalte und Anwendungsmöglichkeiten des Musterpachtvertrags. Behandelt werden unter anderem:
- Vertragsgegenstand und Nutzung der Flächen
- Genehmigungen und damit verbundene Pflichten
- Laufzeiten und Pachtentgelte
- Kündigungsrechte
- die grundbuchrechtliche Absicherung der Nutzungsrechte
- Regelungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von PV-Projekten
Referent: Dr. Steffen Kircher, Rechtsanwalt, Kanzlei Menold Bezler
