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Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht

Der neue Musterpachtvertrag richtet sich an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Flächen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage verpachten möchten.

Bild: Adobe Stock

Die KEA-BW stellt einen Musterpachtvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Das Vertragsmuster soll Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Projektierer und Betreiber von Freiflächen-PV-Anlagen dabei unterstützen, die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer solchen Flächenüberlassung zu regeln. Es ist in Kooperation mit dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Neckar-Energieverband (NEV) entstanden. 

Mustervertrag dient als Orientierungs- und Formulierungshilfe
Der Musterpachtvertrag richtet sich insbesondere an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Flächen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage verpachten möchten, sowie an Unternehmen und Projektierer, die eine solche Anlage planen, errichten und betreiben wollen. Er ist so formuliert, dass sowohl die Interessen der Flächeneigentümer als auch der Projektierer gleichberechtigt abgebildet sind. Der Vertrag kann auch herangezogen werden, wenn mehrere Grundstücke beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in ein PV-Projekt involviert sind.

Das Vertragsmuster ist als allgemeine und unverbindliche Orientierungs- und Formulierungshilfe konzipiert. Es ist ausdrücklich nicht für eine unveränderte Übernahme gedacht, sondern muss an die konkrete Projektgestaltung angepasst und vor der Verwendung auf seine Aktualität geprüft werden. Die KEA-BW weist darauf hin, dass das Vertragsmuster keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung ersetzt.

Grundlage für die Vertragsverhandlungen zwischen Eigentümer und Betreiber 
Der Vertrag behandelt zentrale Fragen rund um die Überlassung von Grundstücksflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dazu gehören unter anderem der Vertragsgegenstand und der Zweck der Flächennutzung, die Genehmigungen und damit verbundenen Pflichten sowie Vereinbarungen zu Laufzeiten, Pachtentgelten und Kündigungsrechten. 

Damit schafft das Muster eine strukturierte Grundlage für die Vertragsverhandlungen zwischen Grundstückseigentümer und Betreiber beziehungsweise Nutzer. Es berücksichtigt auch die Besonderheiten, die sich aus der langen Laufzeit und der Finanzierung von Freiflächen-PV-Projekten ergeben können. So sieht das Muster beispielsweise Regelungen zur Absicherung der Nutzungsrechte im Grundbuch sowie zu Rechten finanzierender Banken vor.

Anlagen für die Zustimmung von Pächtern und die Eintragung einer Dienstbarkeit
Neben dem Hauptvertrag enthält das Vertragsmuster auch zwei Vorlagen für die Pächterzustimmung und die dingliche Sicherung der Nutzungsrechte. Die Anlage „Pächterzustimmung“ kommt zum Einsatz, wenn die für das PV-Projekt benötigten Grundstücke oder Grundstücksteile bereits an Dritte verpachtet sind. Der bestehende Pächter kann dann mit der Erklärung der vorgesehenen Nutzung für die PV-Anlage zustimmen.

Die Anlage „Muster-Dienstbarkeit“ enthält ein Beispiel für eine Bewilligungsurkunde zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sowie von Vormerkungen für weitere Dienstbarkeiten. Damit sollen die Nutzungsrechte des PV-Projektierers beziehungsweise Betreibers an den Grundstücken auch grundbuchrechtlich abgesichert werden. 

Interessierte finden den Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaikanlagen einschließlich der zugehörigen Anlagen auf den Seiten von Erneuerbare BW