Kommunen und regionale Akteure in Baden-Württemberg können sich ab sofort kostenfrei zum Thema Carsharing rechtlich beraten lassen. Bis Ende Oktober 2026 – oder bis das maximale Auftragsvolumen erreicht ist – steht eine spezialisierte Rechtsberatung zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Gemeinden, Städte und Landkreise sowie an die regionalen Energieagenturen im Land.
Die Rechtsberatung durch die Kanzlei BBG und Partner ist ein Angebot des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg und der KEA-BW. Im Fokus der Beratung stehen sämtliche rechtlichen Fragestellungen rund um Carsharing. Dazu zählen unter anderem vergaberechtliche, kommunalrechtliche sowie verwaltungs-, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Fragen. Eine Anleitung zur Rechtsberatung finden Interessierte auf der Webseite.
Für eine zielführende Beratung sollten die Anfragen möglichst konkret und eindeutig formuliert sein. Grundlegende Angaben können zum Beispiel sein, ob sich die Stellplätze im öffentlichen oder privaten Raum befinden und ob diese an Bundes-, Landes- oder Gemeindestraßen liegen. Zudem sind Informationen zum jeweiligen Kontext hilfreich. Eine kompakte Zusammenfassung zum Angebot sowie zum Ablauf der Beratung bietet das FAQ-Dokument auf der Webseite. Die Anfragen sowie Fragen zum Beratungsangebot, die das FAQ-Dokument nicht beantwortet, gehen an: carsharing@kea-bw.de.
Alle Informationen zur Carsharing-Rechtsberatung finden Interessierte hier:
Zu den FAQ rund um die Rechtsberatung geht es hier:
Anfragen zur Rechtsberatung gehen an: carsharing@kea-bw.de.

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