Zu Beginn des Jahres stehen mehrere Förderprogramme und Wettbewerbe mit neuen Aufrufen und Runden zur Verfügung. Die Förderberatung der KEA-BW hat eine Auswahl für unterschiedliche Zielgruppen zusammengestellt:
1. Für Vereine:
Die Sportstiftung des Württembergischen Landessportbunds e. V. schreibt jährlich Förderpreise aus, um vorbildhafte, kreative Projekte und das besondere Engagement der Sportvereine in Baden-Württemberg zu würdigen. In der Kategorie „Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Sport“ sind zukunftsorientierte, nachahmenswerte und bereits realisierte Projekte gesucht. Die Bandbreite reicht hierbei von nachhaltiger Wasserwirtschaft auf dem Vereinsgelände oder in vereinseigenen Schwimmanlagen, dem Einsatz regenerativer Energiequellen, Konzepten für Gebäudesanierung oder -neubau mit Schwerpunkt Ökologie und Ressourceneinsatz, über klimafreundliche Mobilität bei Vereinsaktivitäten und Mitgliedern bis hin zu Partnerschaften für Nachhaltigkeit. Das beste Projekt erhält einen Förderpreis in Höhe von 4.000 Euro; außerdem werden zwei Anerkennungspreise mit 1.500 Euro vergeben. Projektvorschläge können bis 15. Februar 2026 über das Online-Portal eingebracht werden.
2. Für Kommunen:
Ab sofort können Kommunen wieder Zuschüsse aus dem Programm „Energetische Stadtsanierung (432)“ nutzen, um integrierte energetische Quartierskonzepte und ein begleitendes Sanierungsmanagement zu finanzieren. Die Förderung bleibt in ihrer bewährten Grundstruktur mit den Bausteinen Konzeptförderung und Sanierungsmanagement erhalten und wurde punktuell angepasst. So wurde der Förderhöchstbetrag im Sanierungsmanagement auf 400.000 Euro angehoben bei einem Förderzeitraum bis zu fünf Jahre ohne zusätzliche Antragstellung. Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach den neuen Förderbedingungen zu beantragen. Das Programm kann mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Kommunen können fortlaufend Anträge stellen.
Kommunale Holzbau-Scouts – Impulsförderung für klimafreundliches Bauen in Kommunen: Mit der zeitlich befristeten Förderung kommunaler Holzbau-Scouts soll die Umsetzung klima- und ressourcenschonender Bauweisen in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs gezielt vorangebracht werden. Gefördert werden zusätzliche Personalstellen mit fachlichem Hintergrund Holzbau, maximal eine zusätzliche Stelle je Kommune für zwei Jahre. Die Kommune verpflichtet sich zur Finanzierung der Stelle für mindestens ein zusätzliches Jahr aus Eigenmitteln. Kommunen können die Stellen fortlaufend, jedoch vorerst befristet bis 30. März 2026, beantragen.
3. Für Kommunen und Unternehmen
Mit dem KfW-Förderkredit Geothermie können Kommunen oder Unternehmen Projekte finanzieren, mit denen sie Wärme aus tiefer und mitteltiefer Geothermie erschließen wollen. So können Sie Bohrungen durchführen, große Erdwärmesonden installieren und Maßnahmen umsetzen, die den Bohrerfolg sichern. Gewährt werden zinsgünstige Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt. Im Vorfeld der Antragsteller bekunden Kommunen und Unternehmen ihr Interesse am Förderkredit, in dessen Folge eine Einzelfallprüfung der Förderfähigkeit erfolgen kann. Es bestehen keine Fristen.
Nichts Passendes für Ihr Klimaschutzvorhaben dabei? Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche: foerderberatung@kea-bw.de. Auch die Fachleute aus den Kompetenzzentren der KEA-BW stehen Ihnen für eine unabhängige und kostenfreie Erstberatung, die auch Förderthemen umfassen kann, gerne zur Verfügung.

kea-bw.de