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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 299

Antragsteller

Alle, die in klima­freundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.

Förderungen

Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM)" werden erfüllt

Förderhöhe

zinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 2.000 € pro m², max. 10 Mio. Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 3.000 € pro m², max. 15 Mio. Euro (mit Nachhaltgkeitszertifikat)

Fristen

keine Fristen