Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
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Antragsteller | Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt. |
Förderungen | Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM)" werden erfüllt |
Förderhöhe | zinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 2.000 € pro m², max. 10 Mio. Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 3.000 € pro m², max. 15 Mio. Euro (mit Nachhaltgkeitszertifikat) |
Fristen | keine Fristen |