Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Bezuschusst wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Wohneinheiten durch Kommunen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
InternetKfW 498,499
AntragstellerKommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Förderungen

Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Wohneinheiten durch Kommunen. Förderfähig sind auch Nebenkosten wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten und Baugerüst, die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung.

Gefördert werden die Stufen 

1. Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude
2. Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG
3. Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment
Voraussetzungen:
- für 1. und 2. mind. Effizienzhaus 40, für 3. das Effizienzhaus 55
- für 1., 2. und 3: nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
- für 1. und 3. sind bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)", für 2. des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)" zu erfüllen
- für Wohngebäude in 3. ist zudem eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche zu erfüllen und ein Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden zu unterschreiten

Förderhöhe

Nichtwohngebäude: Zuschüsse bis 5 % bei max. 7,5 Mio. Euro und max. 1.500 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 10 % bei max. 10 Mio. Euro und max. 2.000 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben (mit Nachhaltigkeitszertifikat)

Wohngebäude: Zuschüsse bis 5 % bei max. 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 10 % bei max. 150.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit (mit Nachhaltigkeitszertifikat)

Niedrigpreissegment NWG: Zuschüsse bis 5 % bei max. 5 Mio. Euro und max. 1.000 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben 

Niedrigpreissegment WG: Zuschüsse bis 5 % bei max. 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit 

Fristenkeine Fristen