Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe |
Internet | KfW 498,499 |
Antragsteller | Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. |
Förderungen | Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Wohneinheiten durch Kommunen. Förderfähig sind auch Nebenkosten wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten und Baugerüst, die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Gefördert werden die Stufen 1. Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude |
Förderhöhe | Nichtwohngebäude: Zuschüsse bis 5 % bei max. 7,5 Mio. Euro und max. 1.500 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 10 % bei max. 10 Mio. Euro und max. 2.000 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben (mit Nachhaltigkeitszertifikat) Wohngebäude: Zuschüsse bis 5 % bei max. 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 10 % bei max. 150.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit (mit Nachhaltigkeitszertifikat) Niedrigpreissegment NWG: Zuschüsse bis 5 % bei max. 5 Mio. Euro und max. 1.000 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben Niedrigpreissegment WG: Zuschüsse bis 5 % bei max. 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit |
Fristen | keine Fristen |