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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 297

Antragsteller

Alle, die in klima­freundliche Neu­bauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Vermieterinnen und Vermieter; alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.

Förderungen

Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentums­wohnungen. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)" werden erfüllt

Förderhöhe

zinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 100.000 Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 150.000 Euro (mit Nachhaltgkeitszertifikat)

Fristen

keine Fristen