Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
Internet

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KfW 299)

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude (KfW 596)

AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen, Vereine und Sportvereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
FörderungenNeubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 55; nicht mit Öl oder Gas beheizt; für Effizienzhaus 40 außerdem ohne Biomasse beheizt und bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)” müssen erfüllt werden.
Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 %, für Effizienzhaus 55 bis 1.000 € pro m² NGF und max. 5 Mio. Euro; für Effizienzhaus 55 bis 1.500 € pro m² NGF und max. 7,5 Mio. Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 2.000 € pro m² NGF und max. 10 Mio. Euro (mit Nachhaltigkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen