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Fahrradfreundliche Kommune

Träger: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Internet: Fahrradfreundliche Kommune

Zielgruppe: Gemeinden, Städte und Landkreise

Inhalte: Fahrradfreundlichkeit in Baden-Württemberg soll mehr sein als ein Lippenbekenntnis. Daher hat das Land die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune” eingeführt. Landkreise sind hier ausdrücklich miteingeschlossen. Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich in vielen Bereichen für mehr und besseren Radverkehr einsetzen, können die Auszeichnung erhalten. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW).

Zeitraum: Seit 2011

Preis(geld): Alle zertifizierten Kommunen erhalten ein Zertifikat sowie das auf die Kommune abgestimmte Logo der Landesauszeichnung für die Öffentlichkeitsarbeit. Als Sachpreis bekommen erstzertifizierte Kommunen eine Fahrradzählsäule. Sie liefert täglich Daten zum Radverkehr, die einerseits in die Verkehrsplanung, andererseits in die Erfolgsmessung der Radverkehrsförderung einfließen können. Rezertifizierte Kommunen erhalten eine selbstbedienbare Fahrrad-Servicestation mit Werkzeug und Luftpumpe. Sie kann im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden und kommt so den Rad fahrenden Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Bewerbungsstart: k.A.

Bewerbungsfrist: 31. Januar eines Jahres