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Alarmstufe Erdgasversorgung: Landesenergieagentur KEA-BW schlägt Kommunen Sofortmaßnahmen vor

Mann steht im Heizkeller.

Mit einem systematischen Energiemanagement kann eine Kommune schon in der nächsten Heizperiode zehn Prozent Energie sparen. (Foto: KEA-BW)

Städte und Gemeinden sollten sich schon jetzt gegen massive Preiserhöhungen und Gasmangel wappnen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Ende Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit ist die Gesellschaft nur noch einen Schritt weit von Gasabschaltungen entfernt. Erhebliche Preissteigerungen für Neukunden von Energieversorgern werden bereits durchgesetzt. Im nächsten Schritt könnten die Versorger aber auch in bestehenden Verträgen die Preise anpassen. Das würde eine völlig neue Dimension der Energiekrise darstellen, die Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes „kalt erwischen“ könnte. Kommunen müssen sich daher am besten schon jetzt, spätestens jedoch im kommenden Winter auf Gasmangellagen einstellen und den Kontakt mit ihrem Gasversorger suchen. Zudem sollten Sie sich auf die durch die erhöhten Gaspreise drohenden sozialen Probleme in ihrer Bürgerschaft einstellen. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg schlägt drei sofort und mittelfristig wirksame Maßnahmen vor.

Im ersten Schritt sollten Kommunen eine für die aktuelle Energiekrise zuständige Person benennen und diese mit entsprechenden Kommunikationsund Entscheidungsbefugnissen ausstatten. Das kann der ohnehin benannte Energiemanager, die Klimaschutzmanagerin oder jemand aus der Hochbauverwaltung sein. Die Person sollte umgehend eine Energieleitlinie in Kraft setzen lassen und diese umsetzen. Mit einer solchen Leitlinie werden Grundregeln für den energieeffizienten Betrieb der kommunalen Einrichtungen festgelegt, die nachfolgend auch von den Hausmeistern umgesetzt werden sollten. Zum Beispiel: Wo wird Warmwasser zur Verfügung gestellt? Welche Temperaturen sollen in welchen Räumen herrschen? Wie sind Lüftungsanlagen zu betreiben? Um ihre volle Wirkung entfalten zu können, muss die Dienstanweisung als Vorschrift von der Verwaltungsspitze, besser noch dem Gemeinderat, beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Vorlagen für eine derartige Leitlinie finden sich im Kom.EMS-Wissensportal Energiemanagement.  https://www.kea-bw.de/energiemanagement/wissensportal/kommunales-energiemanagement 

Mittelfristig wirksam: zehn Prozent Energie sparen mit Energiemanagement

Kom.EMS – diese Abkürzung steht für Kommunales EnergiemanagementSystem. Es ist ein kostenloses Online-Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen. Kommunen können damit bereits ab der nächsten Heizperiode erfahrungsgemäß rund zehn Prozent Energie einsparen. Die Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens haben Kom.EMS gemeinsam entwickelt. Das Instrument ist auf dem Weg, zum bundesweiten Standard zu werden. Selbstverständlich sollte in diesem Rahmen sein, dass Kommunen ihre Energieverbrauchsdaten gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg erfasst und dokumentiert haben. Wo dies noch nicht geschehen ist, sollte es schnellstens nachgeholt werden.

Dauerhaft wirksam: European Energy Award

Für den Weg der gesamten Kommune in Richtung Klimaneutralität gibt der European Energy Award (eea) in allen Handlungsfeldern sehr gute „Leitplanken“ vor. Er ist ein Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen und prozessorientiert angelegt. Ziel des eea ist es, Energieeinsparung und die effiziente Nutzung von Energie in der Kommune zu unterstützen und den Einsatz regenerativer Energien zu steigern. Dafür bewertet die Kommune mit einer systematischen Ist-Analyse den Stand ihrer energie- und klimapolitischen Arbeiten. Auf Basis dieser Erkenntnisse lassen sich weitere Maßnahmen identifizieren, planen und umsetzen. Die Teilnahme am eea fördert das Land über das Klimaschutz-Plus-Programm.

Ergänzende Empfehlungen: Zur vorsorglichen Abfederung sozialer Probleme aus den Gaspreiserhöhungen könnten Kommunen habhafte Energiespartipps ausarbeiten und verbreiten und Energiesparhelfer in einkommensschwache Haushalte schicken (Stromsparcheck). In Abstimmung mit den örtlichen Heizungsbauern könnte Unterstützung bei der Betriebsoptimierungen von Heizungssystemen angeboten werden. Auch könnte unabhängig von den Überlegungen auf Bundesebene über einen kommunalen Gasnothilfefonds nachgedacht werden.

Weiterführende Webseiten

Kommunales Energiemanagement-System Kom.EMS
Paragraph 7b des Baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes: Erfassung des Energieverbrauchs
European Energy Award (eea)
Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus

Webinare der KEA-BW-Reihe klimaschutz konkret_online

Klimaschutzgesetz §7b: Erfassung der Energieverbräuche
Handlungsfähig durch die Energiekrise: Was kann Ihre Kommune jetzt tun?
Energetisch sanieren mit Contracting
Klimaschutz-Plus