Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

§ 18 Erfassung des Energieverbrauchs

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Was steckt hinter dem Paragrafen 18 (vorher: 7 b)?

Seit dem Klimaschutzgesetz vom Oktober 2020 sind Städte, Gemeinden und Landkreise dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Ziel ist es, Kommunen weiter zu sensibilisieren und den Energieverbrauch – und damit die Kosten und Emissionen – mehr in den Fokus zu rücken. Durch das erweiterte Klimaschutzgesetz soll aufgezeigt werden, dass durch ein systematisches Energiemanagement (EMS) eine Effizienzsteigerung erreicht und ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die jährliche Erfassung muss immer bis zum 30. Juni eines Jahres für das Vorjahr in einer vom Land bereitgestellten elektronischen Datenbank erfolgen.

Fragen und Antworten

Noch Fragen zum Klimaschutzgesetz (KlimaG BW)? Die meistgestellten beantworten wir Ihnen hier.

  • Was ist der § 18 des Klimaschutzgesetzes BW?

    Seit dem Klimaschutzgesetz vom Oktober 2020 sind Städte, Gemeinden und Landkreise dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Die Neuauflage des Gesetzes vom Oktober 2021 beinhaltet keine Änderungen diesbezüglich.

    Ziel ist es, Kommunen weiter zu sensibilisieren und den Energieverbrauch – und damit die Kosten und Emissionen – mehr in den Fokus zu rücken. Durch das erweiterte Klimaschutzgesetz soll aufgezeigt werden, dass durch ein systematisches Energiemanagement (EMS) eine Effizienzsteigerung erreicht und ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Die jährliche Erfassung muss immer bis zum 30. Juni eines Jahres für das Vorjahr in einer vom Land bereitgestellten elektronischen Datenbank erfolgen.

    Und warum sollten Kommunen jetzt handeln?

    Die Erfassung der Daten hält für Sie als Kommune wertvolle Hinweise auf Einsparpotentiale bereit. Durch einen Benchmark mittels Kennwerte erhält die Kommune direkt bei der Dateneingabe eine Einstufung des Verbrauchs und erste Hinweise auf Effizienzpotenziale. Sobald die Daten aller Kommunen in der Datenbank ausgewertet wurden, ist außerdem eine differenzierte Auswertung in Form eines Kommunensteckbriefs verfügbar. Der Kommunensteckbrief zeigt für jede Kommune, wie ihre Liegenschaften im Vergleich zum Landesdurchschnitt und zum Durchschnitt der Kommunen derselben Größe abschneiden. Des Weiteren enthält der Steckbrief weiterführende Angebote, die bei auffälligen Kennwerten genutzt werden können. Hierzu zählen Beratungsangebote, Coachings oder auch Hinweise zu Förderprogrammen.

    Hier ist eine Übersicht der für Kommunen relevanten Paragraphen und der vollständige Gesetzestext (2023).

  • Was muss ich als Kommune tun?

    Kleinere Kommunen finden mit Hilfe unseres Wegweisers einen einfachen Einstieg in die Berichterstattung. Weitere Details zum Prozess, sowie relevante Anleitungen, Tools und Hilfestellungen finden Sie auf Kom.EMS, wo Sie sich zunächst registrieren bzw. einloggen müssen.

  • Wann erfolgt die Erfassung?
    • Die Daten müssen bis zum 30. Juni eines Jahres erfasst werden – erstmalig zum 30. Juni 2021.
    • Das Berichtsjahr ist das Jahr über das bis zum 30.6. des Folgejahres berichtet werden muss.
  • Welche Daten werden erfasst?

    Grundsätzlich werden erfasst:

    • die Einwohnerzahl
    • der Endenergieverbrauch
    • die Energieträger
    • die relevanten Bezugsgrößen, zumeist Flächen

    Diese werden für die folgenden im Gesetz festgelegten Kategorien erfasst:

    1. Nichtwohngebäude
    2. Wohn-, Alten- und Pflege-heime oder ähnliche Einrichtungen
    3. Krankenhäuser und Kliniken
    4. Sportplätze
    5. Hallen- und Freibäder
    6. Straßenbeleuchtungen
    7. Anlagen zur Wasserversorgung und Wasseraufbereitung
    8. Kläranlagen
  • Welche Erfassungspflicht haben Gemeinden mit bzw. ohne systematisches Energiemanagement?
    • Gemeinden ohne systematisches Energiemanagement müssen die Daten für einzelne Gebäude je Kategorie in das Erfassungstool eingetragen.
    • Gemeinden mit systematischem Energiemanagement müssen nur Summen pro Energieträger pro Kategorie angegeben und den Jahresenergiebericht des Vorjahres bereitstellen.
  • Wir haben die Bewirtschaftung unserer Liegenschaften bzw. anderer Verbrauchsgruppen in kaufmännischen und/oder technischen Belangen an einen Betrieb übertragen. Sind wir dennoch verpflichtet über die Verbrauchsdaten zu berichten?

    Ja, in folgenden Fällen sind Sie dennoch verpflichtet, über die Verbrauchsdaten zu berichten. Die Bewirtschaftung ist ausgelagert in einen/eine

    • Regiebetrieb
    • Eigenbetrieb
    • Eigengesellschaft
    • Zweckverband
    • Kommune und privates Unternehmen gründen eine gemeinsame Gesellschaft (in der Regel GmbH)
    • Sonstige
  • Welche Arbeitsschritte müssen für die Erfassung durchlaufen werden?

    Die erforderlichen Arbeitsschritte sind:

    • Einlogen im Portal Kom.EMS (www.komems.de) mit dem von Ihnen festgelegten Passwort, ggf. zuschalten neuer Mitarbeiter.
    • Herunterladen des Erfassungstools nach einloggen hier.
    • Hierbei das Erfassungstool für Kommunen mit bzw. ohne systematisches Energiemanagement auswählen.
    • Eintragen der Flächen, Energieverbräuche und weiteren Daten (Summen oder Einzelwerte).
    • Anfragen und Eintragen der Daten von Kläranlagen, Wasserversorgung und ggf. kommunalen Betrieben etc..
    • Hochladen des Erfassungstools unten auf der KlimaG-Seite, nach Einloggen hier.
    • Hochladen des Energieberichts unten auf der KlimaG-Seite, nach Einloggen hier. (nur Kommunen mit systematischem Energiemanagement).
  • Wieviel Zeit muss ich für die Datenerfassung einplanen?
    • Für Kommunen, die bereits ein systematisches Energiemanagement betreiben, ist die Datenerfassung mit wenigen Arbeitsstunden zu erfüllen.
    • Bei Kommunen ohne ein systematisches Energiemanagement hängt er Aufwand im Wesentlichen von der Anzahl der Liegenschaften und der bereits vorhandenen Da-tenlage ab. Unter der Annahme, dass eine Gebäudeliste vorhanden sein müsste und aufgrund der Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen (> 250 m2 Nutzfläche) ist die Datenerfassung mit wenigen Arbeitstagen zu erfüllen.
    • Bei der Erfassung der „Zeit benötigt, um Profil bei Kom.EMS anzulegen:“ Ist nur der Zeitaufwand einzutragen, den Sie für die Registrierung Ihrer Mailadresse und das Eingeben Ihrer Kommunenstammdaten benötigt haben. Dies sollte nur wenige Minuten in Anspruch genommen haben.
  • Wo finde ich Antworten auf Detailfragen zur Datenerfassung?
    • Umfangreiche Frage-Antwortlisten (FAQs) finden Sie nach einloggen auf Kom.EMS. Jeder berichtende Mitarbeiter muss sich zunächst dort registrieren und muss vom Hauptansprechpartner seiner Kommune unter „Ansprechpartner“ zugeschaltet werden.