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Branchenspezifische Informationen

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Unterschiede in der Umsetzung

Jede Branche hat ihre eigenen Besonderheiten, die es beim Energiespar-Contracting zu beachten gilt. Deswegen bieten wir Ihnen zusätzlich zum allgemein gehaltenen Leitfaden "Energiekosten sparen mit Contracting" hier branchenspezifische Hintergrundinformationen. Diese können Sie für Ihren individuellen Umsetzungsprozess ergänzend nutzen. 

Umsetzung in öffentlichen Liegenschaften

In Zeiten knapper Haushaltsmittel stehen Gemeinden, Städte und Landkreise vor der Herausforderung, die Energiewende durch energetische Gebäudesanierung voranzubringen und gleichzeitig die kommunalen Haushalte nicht unnötig zu belasten. Contracting kann für öffentliche Liegenschaften eine Möglichkeit sein, diese Herausforderung haushaltsneutral zu meistern. 

Projektumsetzung

Klimaschutzkonzepte und Energiediagnosen für öffentliche Liegenschaften und ganze Quartiere zeigen Handlungsoptionen für mehr Energieeffizienz auf. Diese gilt es als Maßnahmenbündel umzusetzen und für den verbleibenden Energiebedarf eine rationelle Energieversorgungslösung für einen Lebenszyklus von 40 Jahren zu entwerfen.

Das Einsparpotenzial liegt allein in den Liegenschaften einer durchschnittlichen 10.000-Einwohner-Gemeinde je nach Gebäudebestand bei Energiekosten zwischen 200.000 und 300.000 Euro pro Jahr. In Landkreisen sind die Liegenschaften und die Einsparpotenziale in der Regel deutlich größer.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht können beim Contracting heute notwendige Investitionen durch zukünftige Einsparungen getilgt werden, ohne dass dabei der Schuldenstand der Kommune erhöht wird.

Nichts zu tun würde bedeuten, in einem Nutzungszeitraum der Maßnahmen von durchschnittlich 20 Jahren zwischen vier und sechs Millionen Euro unnötig auszugeben.

Häufig ist der dringende Sanierungsbedarf öffentlicher Liegenschaften Anlass dazu, sich über neue Geschäftsmodelle zu informieren. Gute Erfahrungen mit Contracting in einer benachbarten Kommune steigern das Interesse. Auch die Übertragung des Risikos am Erfolg oder Misserfolg einer energetischen Sanierung an einen Dritten sehen viele Entscheidungsträger als positives Merkmal von Contracting-Lösungen an.

Rahmenbedingungen im öffentlichen Vergaberecht

Ein Contracting-Projekt setzt sich aus Planungs-, Bau- und Lieferleistungen zusammen. Für jedes Projekt wird geprüft, welche Leistungsanteile den Schwerpunkt ausmachen und welche Verdingungsordnung anzuwenden ist:

VOB/A wird in der Regel für Einspar-Contracting angewendet, aber auch in vielen Energieliefer-Contracting-Projekten. VOL/A kommt in manchen Fällen für Energieliefer-Contracting zur Anwendung.

Für die Umsetzung von Contracting ist die von den Ländern geregelte Genehmigungspraxis zu beachten. Contracting wird in Baden-Württemberg als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und bedarf der Einzelgenehmigung, wenn die Schwellen der sogenannten VwV-Freigrenzen (Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über allgemeine Genehmigungen und die Freistellung von der Vorlagepflicht nach dem Gemeindewirtschaftsrecht) überschritten werden.

In Baden-Württemberg reicht es aus, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in einem einfachen Wirtschaftlichkeitsvergleich die Vorteilhaftigkeit des Contractings gegenüber der Umsetzung in Eigenregie vorzulegen; die Erfahrungen mit realisierten Projekten auf Landes- und Bundesebene zeigen, dass Contracting bei einem Vergleich der Jahresvollkosten häufig die wirtschaftlichere Sanierungsvariante gegenüber der Eigenlösung ist. 


Umsetzung in Schulen

Beim Energie-Contracting plant, finanziert und realisiert ein Contractor ein individuell auf das Schulgebäude zugeschnittenes Energiesparkonzept. Der Contractor garantiert dabei vertraglich die zuvor ermittelte Energiekosteneinsparung.

Der Vorteil: Der Contractor ist für den wirtschaftlichen Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen verantwortlich. Damit ist sichergestellt, dass sich die errechneten Energieeinsparungen im Betrieb auch tatsächlich einstellen.

Handlungsmöglichkeiten

  • Sanierung Beleuchtung

  • Effiziente Heiztechnik (z.B. BHKW)

  • Lüftungstechnik

  • Erneuerbare Energien

  • Baulicher Wärmeschutz

  • 50/50-Konzepte

  • u.v.m.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mit Energie-Contracting bekommt Ihre Kommune die Möglichkeit, weitreichende Sanierungsmaßnahmen durch Dritte komplett planen, finanzieren und betreiben zu lassen

  • Keine Kostensteigerung bei Ihrem Sanierungsprojekt

  • Auch die Gebäudehülle kann in das Contracting mit einbezogen werden

  • Erfahrene Projektentwickler unterstützen Sie bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren

  • Die Contractoren werden dazu angehalten, wo möglich und sinnvoll, mit lokalen und regionalen Handwerksunternehmen zusammenzuarbeiten

  • Mit unserem Angebot „Effizienz macht Schule“ erhalten Sie alle Informationen, die Sie für die erfolgreiche energetische Schulsanierung über Contracting benötigen


Umsetzung in Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor

Der Energieverbrauch im Sektor Industrie macht in Baden-Württemberg einen Anteil von circa 20 Prozent am gesamten Energieverbrauch aus. Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI zufolge besteht bei Querschnittstechnologien wie der Druckluftversorgung oder Beleuchtung ein Effizienzpotenzial von mehr als 12 Prozent.

Um die Effizienzpotenziale konsequent zu erschließen ist es wichtig, ein Energiemanagement einzuführen. So werden Schwachstellen identifiziert, die durch verbrauchsreduzierende Maßnahmen und eine hocheffiziente und kostengünstige Energiebereitstellung verbessert werden. 

Mit Energieeffizienzmaßnahmen in den Querschnittstechnologien liegen umfassende Erfahrungen vor. Diese Maßnahmen könnten die Unternehmen in Eigenregie umsetzen - die Investitionen müssen dann jedoch in der Bilanz der Unternehmen als Belastung aufgenommen werden (in-balance).

Bei Contracting-Maßnahmen hingegen tätigt der Contractor die Investitionen und übernimmt Wartung und Instandhaltung (capex-opex), so dass diese in der Bilanz des Kunden nicht auftauchen (off-balance- Lösung). 

Die Energieeffizienz von Erzeugungsanlagen sowie die Wirksamkeit von Einsparmaßnahmen werden garantiert. Der Contractor hat also großes wirtschaftliches Eigeninteresse, die Einsparungen zu erreichen. Dies ist ein zentraler Unterschied zur Umsetzung der Einsparmaßnahme in Eigenregie. 

Die Verfahren zur Einholung von Contracting-Angeboten sind in den Unternehmen festgelegt. Zur Bewertung und Vergleichbarkeit der Angebote müssen eindeutige Angebotskriterien definiert werden. Hierbei unterstützt im besten Fall ein unabhängiger Projektentwickler. Zudem werden die Zuständigkeiten und Aufgaben des Auftraggebers für die eingebauten Anlagen und die Schnittstellen zu den vorhandenen Anlagen in Standardverträgen geregelt.

Dabei geht es vor allem um folgende Fragen:

  • Wer ist für die Wartung, wer für die Störungsbeseitigung zuständig? 

  • Welche Reaktionszeiten und Kommunikationswege müssen bei Ausfällen beachtet werden?

  • Was bedeutet „Betrieb der Anlage“? 

  • Wie werden die Abrechnungsbeträge bei Energieliefer- und Energiespar-Contracting ermittelt?

Gerade bei den Regelungen von Zuständigkeiten, Störungsbeseitigung und Abrechnungsverfahren kann auf die Muster des öffentlichen Sektors zurückgegriffen werden. Im Ergebnis kann Contracting zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit führen.


Umsetzung in der Wohnungswirtschaft

Etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs im Land werden für die Beheizung von Gebäuden verbraucht. Das liegt unter anderem daran, dass rund drei Viertel des Wohngebäudebestands in Baden-Württemberg vor der Wärmeschutzverordnung WSVO 1977 errichtet und nur etwa ein Viertel davon zwischenzeitlich energetisch umfassend saniert wurde.

Um eine Verdoppelung der Sanierungsrate bis 2020 auf zwei Prozent und damit die energiepolitischen Ziele des Landes zu erreichen, braucht es neue Lösungsansätze wie z.B. das Energiespar-Contracting.

Neben bereits bekannten Geschäftsmodellen zur Wärme- und oder Stromlieferung (Energieliefer-Contracting) bietet das Energiespar-Contracting die Möglichkeit, zusätzliche technische Maßnahmen auf der Energiebedarfsseite und Kosteneinsparpotenziale zu erschließen.


Umsetzung in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

Hohe Energieverbräuche auf der einen Seite und enormer Kostendruck auf der anderen Seite erfordern gut durchdachte Lösungen für Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser. Das wirtschaftlich erschließbare Energieeinsparpotenzial in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird für den Strombereich auf bis zu 30 Prozent und für den Wärmebereich sogar auf bis zu 50 Prozent geschätzt.

In Sozialeinrichtungen - insbesondere in Krankenhäusern - sind die Anforderungen an die bedarfsgerechte Energieversorgung und Versorgungssicherheit sehr hoch. Auch der Umweltschutz im Sinne von Effizienzsteigerung und CO2-Reduktion spielt eine bedeutende Rolle. Der wachsende Kostendruck sowie der Anstieg der allgemeinen Betriebskosten - etwa durch den ständig zunehmenden Technisierungsgrad - zwingen dazu, verstärkt nach Einsparmöglichkeiten zu suchen und aufgedeckte Einsparpotenziale zu erschließen.

Effizienter Betrieb und Planungssicherheit

Durch den Einsatz von Contracting kann ein zuverlässiger, effizienter Betrieb der Energieanlagen sowie Planungssicherheit der Kosten sichergestellt werden. Sorgfältig geplante, bedarfsgerechte Contracting-Lösungen bringen Entlastung auf der wirtschaftlichen Seite und im Arbeitsalltag. Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung und Umweltentlastung können schneller und gezielter ausgeschöpft werden. 

Aufgrund veralteter technischer Anlagen, geänderter Nutzungskonzepte (z.B. Dampfversorgung) oder Gesetzesänderungen (Einzelzimmerregelung des Landesheimgesetzes) stehen häufig hohe Investitionen an. Werden diese mit einem Sanierungskonzept verbunden und mit Energie-Contracting umgesetzt, können Vorteile optimal genutzt werden.