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Klimaneutrale Kommunalverwaltung

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Definition und Anforderungen

Der Klimaschutzpakt zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land Baden-Württemberg schreibt vor, dass die Kommunen das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 anstreben.  

Eine klimaneutrale Kommunalverwaltung bedeutet nicht nur, die Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung zu reduzieren. Gleichzeitig nehmen öffentliche Verwaltungen eine Vorbildfunktion ein, indem sie die gesetzlichen Vorgaben zum Maßstab des eigenen Handelns machen. Was das genau bedeutet und wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie im neuen Leitfaden “klimaneutrale Kommunalverwaltung” des ifeu-Instituts (Download in der rechten Spalte).  

Ob bei Baumaßnahmen oder beim Betrieb von Gebäuden, bei Dienstreisen, Arbeitswegen und beim Fuhrpark, bei der Beschaffung oder bei der Durchführung von Veranstaltungen: überall entstehen Treibhausgasemissionen. Ein erster wichtiger Schritt besteht drin, diese Emissionen zu erfassen.

Erstellung der CO2-Bilanz

Für die CO2-Bilanzierung der Kommunalverwaltung können Sie das kostenlose Tool BICO2BW-Verwaltung verwenden (auf Anfrage per E-Mail erhältlich). Antworten auf die häufigen Fragen zur Nutzung des Tools finden Sie in unseren FAQ.

Hinweis: Informationen zur CO2-Bilanzierung auf kommunaler Ebene finden Sie an dieser Stelle.

In die Bilanz der Verwaltung sollen folgende Aktivitäten einfließen:  

  • Stationäre Verbrennung in Gebäuden, insbesondere die Wärmeerzeugung  

  • Bezug von Fernwärme und Fernkälte 

  • Stromverbrauch (Strombezug + Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms) in Gebäuden und Infrastruktur (Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung, Kläranlagen etc.) 

  • Energieverbrauch im Fuhrpark  

  • Dienstreisen 

Zusätzlich empfehlen wir, folgende Bereiche freiwillig zu erheben und nachrichtlich zu erwähnen:  

  • Emissionen aus den Berufswegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Emissionen bei Herstellung, Transport und Nutzung von beschafften Gütern, insbesondere auch die Nahrungsmittel für die eigenen Kantinen

  • Emissionen bei Veranstaltungen, etwa durch die Anreise der Teilnehmenden und das Catering

  • Emissionen der Beteiligungsunternehmen

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune sind diese Anforderungen zu erfüllen:  

  • Der Minderungspfad zum Zieljahr ist ausgearbeitet und ein zielführendes Maßnahmenprogramm ist genehmigt;  

  • Aufgaben und Maßnahmen sind auf die betroffenen Ämter verteilt;  

  • das erforderliche Budget wird bereitgestellt;  

  • der Minderungspfad wird (überwiegend) eingehalten, wobei jährliche Schwankungen zu erwarten sind;  

  • im Fall negativer Abweichungen vom Zielpfad sollte ein zusätzliches Budget für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden;  

  • Es erfolgt ein Reporting durch einen jährlichen Klimaschutzbericht und die Zertifizierung alle drei Jahre. 

Beauftragte für die klimaneutrale Kommunalverwaltung, Energieteams und Energiemanagement 

Als Verwaltung bis 2040 oder früher klimaneutral zu werden, ist eine große Herausforderung. Dazu muss sich die Verwaltung personell verstärken, beispielsweise durch einen Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung.

Die Einführung eines Energieteams hat sich bereits in vielen Kommunen bewährt, z.B. im Rahmen der Teilnahme am European Energy Award. Ziel ist die Verbesserung der internen Kommunikation und Kooperation über alle Maßnahmen und Fachbereiche hinweg.  

Eine Schlüsselfunktion zum Erreichen der Klimaschutzziele kommt den öffentlichen Liegenschaften zu. Dort kann ein kommunaler Energiemanager bzw. eine kommunale Energiemanagerin je nach Ausgangslage zusammen mit den Nutzern und Hausmeistern eine Verbrauchsreduzierung von 10 bis 20 Prozent mit geringinvestiven Maßnahmen erzielen. Damit amortisiert sich die Energiemanagement-Stelle bereits durch die eingesparten Energiekosten. Die Schaffung einer Personalstelle für das Energiemanagement wird aktuell im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Nutzen Sie unseren Antragsservice

Weitere Unterstützung gewähren Bundes- und Landesförderungen. Einen Überblick finden Sie in unserer Förderdatenbank.