Nach § 29 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist jeder Landkreis verpflichtet, eine Koordinatorin oder einen Koordinator für Mobilität und Klimaschutz zur Unterstützung zu bestellen. Diese Person hat die Aufgabe, die kreisangehörigen Gemeinden beim Ausbau der nachhaltigen Mobilität mit dem Fokus der integrierten klimaschutzorientierten Verkehrsplanung voranzutreiben.
Ihre Aufgabe ist es, den Klimaschutz in den Mittelpunkt der kommunalen Debatte zu stellen. Sie soll vorrangig und in herausragender Funktion den Klimaschutz vor Ort voranbringen.
Die integrierte Betrachtung des Verkehrssektors ist vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele essenziell, um die Verkehrswende voranzutreiben. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 55 Prozent (gegenüber 1990) zu reduzieren.
Eine kreisweise Koordinationsstelle dient der Bündelung von Informationen und Kompetenzen sowie der Vernetzung der Kommunen untereinander. Der direkte Draht zum Verkehrsministerium sowie zum Kompetenznetz Klima Mobil (KKM) sorgen zudem für einen zügigen Wissenstransfer – mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren als Multiplikatoren. Dazu soll eine enge landesweite Netzwerkarbeit die Grundlage für eine erfolgreiche Mobilitätswende in den Landkreisen sein.
Noch Fragen zu den Koordinatoren für Verkehr und Klimaschutz? Die wichtigsten beantworten wir hier.
Die Aufgaben sind konkret:
Da die neuen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Mobilität und Klimaschutz verpflichtend sind, werden die Stellen zu 100 Prozent durch das Land Baden-Württemberg finanziert.
Nein. Die Stadtkreise sind von der aktuellen Regelung im KlimaG ausgenommen. Ein Grund dafür ist, dass der Schwerpunkt der Förderung die Mobilitätswende im eher ländlichen Raum ist.