Marienplatz Stuttgart

WISSENSPORTAL

Carsharing in Kommunen

Link zur Startseite

Attraktive Alternative zum privaten Fahrzeug

Carsharing ist eine echte und nachhaltige Alternative zum eigenen Auto und spielt eine wichtige Rolle bei der Mobilität der Zukunft. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert den Ausbau von Carsharing als Teil des Umweltverbundes.

„Carsharing erhöht die Lebensqualität in unseren Städten und fördert zusätzlich die Elektromobilität im Land. Gerade vor dem Hintergrund der Schadstoffbelastung der Luft ist Carsharing ein wichtiger Schritt hin zur Nutzung kleiner, emissionsarmer Fahrzeuge, die durch regenerative Energiequellen ‚betankt‘ werden.“

Dr. Volker Kienzlen, Geschäftsführer der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

 

Baden-Württemberg ist das Bundesland mit den meisten Carsharing-Orten in Deutschland. Unter den Top-10 der deutschen „Carsharing-Hauptstädte“ rangieren fünf baden-württembergische Städte: Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart, Heidelberg und Tübingen.

Mittlerweile gibt es auch in vielen Kleinstädten und Gemeinden im ländlichen Raum Carsharing-Angebote. Rund 20 Prozent der Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohner/innen verfügen über mindestens ein Carsharing-Angebot. Bei den Kommunen mit 20.000 bis 50.000 Einwohner/innen sind es ganze 80 Prozent. Ob als Mitfahrgelegenheit für Senioren, als Fuhrpark ansässiger Unternehmen, für Dienstfahrten der Verwaltung oder in Kooperation mit Verbänden, Fahrdiensten und Kirchen – es gibt viele Anwendungsmöglichkeiten für Carsharing im ländlichen Raum.

 

  • Was ist Carsharing?

    Carsharing gibt es in Deutschland seit mehr als 30 Jahren. Das Konzept, bei dem sich Nutzerinnen und Nutzer ein von einem Anbieter zur Verfügung gestelltes Fahrzeug teilen, bietet auch denjenigen Mobilität, für die sich ein eigenes Auto nicht lohnt oder die der Umwelt zuliebe umdenken.

    Im Durchschnitt wird ein Privatwagen nur eine Stunde am Tag gefahren, steht die restlichen 23 Stunden still und verbraucht Platz. Hinzu kommen hohe Fixkosten wie z. B. Versicherung, Steuer, Wartung und Reparatur. Carsharing stellt daher eine kostengünstige und attraktive Alternative zum privaten Fahrzeug dar.

    Nicht nur für Privatpersonen ist Carsharing eine attraktive Möglichkeit der Fortbewegung. Auch für Stadtverwaltungen und Unternehmen kann es sinnvoll sein, den eigenen Fuhrpark zu reduzieren und auf Carsharing-Fahrzeuge zurückzugreifen.

    Nach Straßenverkehrsordnung § 16a werden Carsharing-Fahrzeug und Carsharing-Anbieter folgendermaßen definiert:

    1. Ein Carsharing-Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das einer unbestimmten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann.
    2. Ein Carsharing-Anbieter ist eine Rechtsperson unabhängig von ihrer Rechtsform, die Carsharing-Fahrzeuge stationsunabhängig oder stationsbasiert zur Nutzung für eine unbestimmte Anzahl von Personen nach allgemeinen Kriterien anbietet, wobei Mischformen der Angebotsmodelle möglich sind.

     

    Varianten von Carsharing

    1. Stationsbasiertes Carsharing:

    • Fahrzeuge werden an einer festen Station ausgeliehen und wieder zurückgegeben
    • Reservierungen sind mehrere Wochen im Voraus möglich
    • Auch spontane Buchungen sind möglich
    • Hohe Planbarkeit und Fahrzeugverfügbarkeit
       

    2. Stationsunabhängiges Carsharing (Free-Floating-Carsharing):

    • Fahrzeuge befinden sich in einem vordefinierten Geschäftsgebiet und stehen in der Regel auf öffentlichen Parkplätzen
    • Fahrzeuge werden über Smartphones geortet und gebucht
    • Rückgabe durch Abstellen innerhalb des Geschäftsgebietes und Freigabe über die App des Carsharing-Anbieters
    • Langfristige Reservierungen im Voraus nicht möglich
    • One-way-Fahrten von Standort A zu Standort B buchbar
       

    3. Kombinierte Carsharing-Angebote:

    • Setzen sich aus stationsbasiertem und stationsunabhängigem Carsharing zusammen
    • Kombinieren Vorteile beider Carsharing-Varianten
    • Sind in Baden-Württemberg zurzeit in Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim
      vorzufinden
       

    Eine weitere Form des Carsharings ist das das Peer-to-Peer-Carsharing. Hier werden Fahrzeuge privater Halterinnen und Halter zur gemeinschaftlichen Nutzung angeboten. Die Entscheidung über die Nutzung des Fahrzeugs liegt allein bei der Privatperson. Dies entspricht nicht der Definition des im Straßengesetz Baden-Württemberg festgelegten Carsharing-Begriffs. Deshalb wird auf diese Art des Carsharings hier nicht weiter eingegangen.

    Elektrofahrzeuge

    In Carsharing-Flotten sind verhältnismäßig deutlich mehr E-Fahrzeuge vorzufinden als bei privaten Halterinnen und Haltern oder in Firmenflotten. Der Einsatz von Elektro-Fahrzeugen nimmt weiter zu. Mit Carsharing können Kommunen Elektromobilität im Land fördern. Gerade vor dem Hintergrund der Schadstoffbelastung in der Luft ist Carsharing ein wichtiger Schritt hin zur Nutzung kleiner, emissionsarmer Fahrzeuge, die durch regenerative Energiequellen „betankt“ werden.

  • Vorteile für Kommunen

    Es gibt viele gute Gründe für Kommunen, an dem Ausbau des Carsharing-Angebotes aktiv mitzuwirken. Carsharing erweitert das Mobilitätsangebot in Kommunen und führt langfristig zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden. Sie geht zudem mit vielfältigen positiven Auswirkungen auf die Umwelt einher:

    1. Moderne Kommune durch klimafreundliche Mobilität

    2. Freie Flächen zur Umgestaltung

    3. Lebendige Ortsmitten

    4. Hohe Lebensqualität

    5. Änderung des Mobilitätsverhaltens und Stärkung des Umweltverbundes

    6. Mobilitätsstationen bündeln Mobilitätsangebote

    7. Kooperationen unterstützen den regionalen Raum

    8. Eine zukunftsfähige Lade- und Verkehrsinfrastruktur

    9. Positive Klimabilanz


    1. Moderne Kommune durch klimafreundliche Mobilität

    Carsharing sorgt für mehr Flexibilität bei der Verkehrsmittelwahl der Bevölkerung. Ein eigenes Auto wird entbehrlich oder zumindest der Zweitwagen. Damit kann die Zahl der Fahrzeuge in Kommunen gesenkt und dringend benötigter Platz für klimafreundliche Mobilität geschaffen werden.

    Als Teil des Umweltverbunds nimmt Carsharing eine wichtige Funktion bei der Daseinsfürsorge ein und ist ein kommunales Mobilitätsangebot für Menschen ohne eigenes Auto.


    2. Freie Flächen zur Umgestaltung

    Werden weniger private Autos benötigt, werden Parkplätze im öffentlichen Raum frei. Ein Carsharing-Fahrzeug hat das Potenzial, zwischen vier bis 20 private Autos oder Fahrzeuge im Firmenfuhrpark zu ersetzen. Dies entspricht, gerechnet in Längsparker-Stellplätzen, bis zu 99 Metern Straßenkante. Diese Fläche kann neu verplant und genutzt werden.


    3. Lebendige Ortsmitten

    Die freiwerdenden Flächen können beispielsweise für die Ausweitung von Fuß- oder Radwegen sowie für neue Grünflächen und Plätze genutzt werden. Damit tragen Städte und Gemeinden entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Es entsteht Raum für Gemeinschaftsleben, Bewegung und eine gesündere Lebensweise.

    Zudem haben Kommunen mit der Umwidmung von Parkflächen ein konkretes Instrument zur Belebung von Ortsmitten an der Hand. Die Attraktivität des öffentlichen Raums steigt, Ortsmitten laden wieder zum Verweilen ein. Das kommt dem Einzelhandel sowie örtlichen Betrieben zugute.


    4. Hohe Lebensqualität

    Barrierefreie und verkehrsberuhigte Ortsmitten und Stadtteilzentren übernehmen eine wichtige Funktion im alltäglichen Leben der Bevölkerung. Dort wo soziales Miteinander möglich ist, fühlen sich Menschen zu Hause. Sie sind ihrem Wohnort verbunden, engagieren sich und sind Teil einer aktiven Gemeinde. Das ist besonders im ländlichen Raum ein entscheidender Standortfaktor. Ein offenes und sicheres Wohn- und Lebensumfeld entsteht.


    5. Änderung des Mobilitätsverhaltens und Stärkung des Umweltverbundes

    Carsharing kann das Mobilitätsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer verändern und multimodales sowie intermodales Verkehrsverhalten fördern. Sie nutzen nach der Anmeldung bei einem Carsharing-Anbieter häufiger öffentliche Verkehrsmittel, fahren mehr Fahrrad oder gehen zunehmend zu Fuß. Es fällt ihnen leichter, altbekannte Gewohnheiten abzulegen und die für ihre Wege am besten geeigneten Verkehrsmittel neu auszuwählen. Kommunen, die Carsharing in ihr Mobilitätskonzept integrieren, stärken daher den Umweltverbund.


    6. Mobilitätsstationen bündeln Mobilitätsangebote

    Ergänzend zum engmaschigen Netz aus kleineren Stationen sollte Carsharing fester Bestandteil von Mobilitätsstationen sein. Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsarten erleichtern Mobilitätsstationen den Ein-, Aus- und Umstieg und steigern die Attraktivität der Verkehrsmittel. Neben Carsharing-Angeboten können hier zum Beispiel Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs, Bikesharing-Angebote und B+R-Anlagen aufeinandertreffen und zur besseren Nutzung der einzelnen Verkehrsmittel beitragen.


    7. Kooperationen unterstützen den regionalen Raum

    Kooperationen zwischen Carsharing-Anbietern, öffentlichen Verkehrsbetrieben und lokalen Energieanbietern tragen zur Förderung der regionalen Wertschöpfung bei. Netzwerke bilden sich zur Nutzung von Synergien. Initiativen, die vor Ort erzeugte erneuerbare Energie für E‑Carsharing nutzen, oder lokalen Genossenschaften, die Solaranlagen oder Windparks betreiben, sorgen für die Energieversorgung und eine positive Umweltbilanz der Fahrzeuge.


    8. Eine zukunftsfähige Lade- und Verkehrsinfrastruktur

    Bei der Planung neuer Wohnquartiere sollten Kommunen die Schaffung von Ladeinfrastruktur vorsehen. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit Wohnungsbauunternehmen und dem lokalen Energieanbieter eine wichtige Rolle. Mit berücksichtigt werden sollte auch die Ausstattung der Gebäude mit Solaranlagen. Dies gilt ebenso für Bestandsgebäude. So können E-Fahrzeuge mit Eigenstrom aus erneuerbaren Energien geladen werden.

    In bestehenden Wohnquartieren sollten Carsharing-Stationen geschaffen werden, die fußläufig erreichbar sind. So kann Carsharing zum generellen Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Ladeinfrastruktur beitragen.


    9. Positive Klimabilanz

    Die durch Carsharing eingeleiteten Änderungen im Mobilitätsverhalten wirken sich positiv auf die verkehrliche Klimabilanz der Kommunen aus: Weniger private Fahrzeuge führen zu weniger Straßenverkehr und damit zu weniger Stau, weniger Schadstoffbelastungen und weniger Suchverkehren. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Lärm, saubere Luft und die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Die Lebensqualität in unseren Städten und auf dem Land wird erheblich gesteigert.

    Carsharing leistet so einen wichtigen Beitrag zur Lösung der durch den motorisierten Individualverkehr verursachten Probleme unserer Zeit.

  • Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer

    Im Land der Autobauer und begeisterten Autofahrer findet Carsharing wachsende Akzeptanz. Mit zunehmender Verantwortung für Klima und Umwelt setzen sich neue Gedanken- und Lebensmodelle durch. Obwohl das Auto weiterhin als Statussymbol fungiert, rückt die effiziente Nutzung eines Fahrzeugs in den Fokus und führt zu neuen Mobilitätsformen.

    Nutzerinnen und Nutzer schätzen die Flexibilität und Ungebundenheit, die Carsharing bietet. Auch leisten sie damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Besonders in urbanen Gegenden mit einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz wird Carsharing als Teil des Umweltverbundes gut genutzt. Carsharing-Fahrzeuge bieten viele Vorteile, lassen sich einfach buchen und leicht nutzen.

    Vorteile von Carsharing - im Vergleich zum Besitz eines eigenen Fahrzeugs:

    1. Kosten für Benzin bzw. Strom sind im Preis bereits enthalten, abgerechnet wird nach tatsächlicher Nutzung
    2. Anschaffungskosten entfallen
    3. Keine Unterhaltskosten, da Versicherungen, Wartungen und Pflege im Preis inklusive sind
    4. Kein Wertverlust für Nutzerinnen und Nutzer
    5. Große Zeitersparnis, da sich der Carsharing-Anbieter um Wartung, Reparatur und Pflege kümmert
    6. Fahrzeug ist top gewartet
    7. Kein privater Stellplatz notwendig
    8. Verschiedene Fahrzeugklassen stehen zur Auswahl und ermöglichen eine flexible und bedarfsgerechte Nutzung
    9. Effiziente Auslastung eines Fahrzeuges
    10. Beitrag zum Klimaschutz
  • Rechtsgrundlagen für Handlungsmöglichkeiten

    Zur Schaffung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum stehen Kommunen das Carsharinggesetz (CsgG) und das Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) zur Verfügung:

    • Carsharinggesetz (CsgG): Das CsgG richtet sich an Kommunen, die Stellplätze an Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen schaffen wollen.
       
    • Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG): Für die Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen kommt das StrG zur Anwendung.

     

    In beiden Fällen ist ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren durchzuführen. Das Ergebnis ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für maximal acht Jahre.

    Neben der Schaffung von Stellplätzen für ein bestimmtes Carsharing-Unternehmen haben Kommunen die Möglichkeit, allgemeine Stellplätze, auf denen Carsharing-Fahrzeuge eines jeden Unternehmens parken dürfen, auszuweisen.

Carsharing kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die durch den motorisierten Individualverkehr verursachte Verkehrsbelastung deutlich zu reduzieren und den öffentlichen Raum aufzuwerten. Dazu ist die Schaffung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes an Carsharing-Angeboten notwendig.

Die Gesetzeslage erlaubt es Kommunen, Carsharing durch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu fördern. Für die dafür notwendigen und die begleitenden Maßnahmen stehen verschiedene Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und weiterer Institutionen zur Verfügung:

 

1. Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

2. Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums

3. E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

4. Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der nachhaltigen Mobilität Baden-Württemberg

5. Umweltbonus

6. Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität

7. Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen

8. „Gut beraten!“ (Allianz für Beteiligung e.V.)

9. Beteiligungstaler (Allianz für Beteiligung e.V.)