Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
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Antragsteller | Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften |
Förderungen | 1. Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg 2. optional darf die Hälfte (50 Prozent) der öffentlich geförderten Ladepunkte exklusiv für das Laden von E-Carsharing-Fahrzeugen und E-Taxis reserviert werden 3. vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg |
Förderhöhe | Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt |
Fristen | Antragstellung bis 31. Dezember 2025 |
verwandte Suchbegriffe | Ladeinfrastruktur, Elektromobilität, E-Mobilität, Elektroantrieb, Elektrofahrzeuge, Netzanschluss, Elektroinstallation, Leasing, Miete, Contracting, Charge, WEGs, CarSharing, Car-Sharing |