| Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
| Internet | Charge@BW |
| Antragsteller | Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften |
| Förderungen | Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg. Optional darf die Hälfte (50 Prozent) der öffentlichen Ladepunkte exklusiv für das Laden von E-Carsharing-Fahrzeugen und E-Taxis reserviert werden. |
| Förderhöhe | Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. |
| Fristen | Keine Frist; seit dem 17. Juni 2026 ist das vorübergehend eingestellte Programm Charge@BW wieder für den Teilbereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Antragsstellungen geöffnet. Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig. |