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Ausbau, Bau und Umbau von Verkehrsinfrastruktur: LGVFG

Landkreise, Kommunen(-zusammenschlüsse) und Verkehrsunternehmen werden beim Ausbau von Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Besonders klimafreundliche Vorhaben werden mit einer höheren Quote gefördert. Hinzu kommt eine Planungskostenpauschale.

Ansprechstellen

zuständiges Regierungspräsidium

Internet

Gesetzestext Landesgemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Verwaltungsvorschrift (VwV-LGVFG)

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, bevollmächtigte kommunale Baulastträger, bei Maßnahmen der Vernetzung auchöffentliche und private Unternehmen

Fördergegenstand

Bau, Ausbau oder Umbau von Verkehrsinfrastruktur kommunaler Straßenbau, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des Klimaschutzes; erweiterte Förderkulisse, u. a. Umbau und Rückbau innerörtlicher Straßen, Verfahrensvereinfachung im Bereich Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen, Maßnahmen der Luftreinhaltung und Biotopvernetzung.

Förderhöhe

max. 50 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten, für bestimmte Fördertatbestände bis zu 75 % (insb. Klimabonus, z. B. für Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans); für einzelne Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs Pauschalsätze zwischen 120 € und 30.000 €; zudem Planungskostenpauschale in Höhe von 10 % der Investition.

Fristen

Anmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 30.09 des Vorjahres, in den Bereichen Straßenbau und ÖPNV bis zum 31.10 des Vorjahres

Verwandte Suchbegriffe

multimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Ladeinfrastruktur, LIS