Ausbau, Bau und Umbau von Verkehrsinfrastruktur: LGVFG

Landkreise, Kommunen(-zusammenschlüsse) und Verkehrsunternehmen werden beim Ausbau von Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Besonders klimafreundliche Vorhaben werden mit einer höheren Quote gefördert. Hinzu kommt eine Planungskostenpauschale.

Ansprechstellenzuständiges Regierungspräsidium
Internet

LGVFG

Gesetzestext Landesgemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

AntragstellerKommunen, kommunale Zusammenschlüsse, bevollmächtigte kommunale Baulastträger, bei Maßnahmen der Vernetzung auch  öffentliche und private Unternehmen
FördergegenstandBau, Ausbau oder Umbau von Verkehrsinfrastruktur kommunaler Straßenbau, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des Klimaschutzes; erweiterte Förderkulisse, u. a. Umbau und Rückbau innerörtlicher Straßen, Verfahrensvereinfachung im Bereich Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen, Klimawandelanpassung, Maßnahmen der Luftreinhaltung und Biotopvernetzung.
Förderhöhemax. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten, für bestimmte Fördertatbestände bis zu 75 Prozent (insb. Klimabonus, z. B. für Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans); für einzelne Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs Pauschalsätze zwischen 120 Euro und 30.000 Euro; zudem Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der Investition.
FristenAnmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres
Verwandte Suchbegriffemultimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Ladeinfrastruktur, LIS, Quartiersgarage