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Ausbau, Bau und Umbau von Verkehrsinfrastruktur: LGVFG

Landkreise, Kommunen(-zusammenschlüsse) und Verkehrsunternehmen werden beim Ausbau von Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Besonders klimafreundliche Vorhaben werden mit einer höheren Quote gefördert. Hinzu kommt eine Planungskostenpauschale.

Ansprechstellen

zuständiges Regierungspräsidium

Internet

LGVFG

Gesetzestext Landesgemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, bevollmächtigte kommunale Baulastträger, bei Maßnahmen der Vernetzung auch  öffentliche und private Unternehmen

Fördergegenstand

Bau, Ausbau oder Umbau von Verkehrsinfrastruktur kommunaler Straßenbau, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr unter Berücksichtigung des Klimaschutzes; erweiterte Förderkulisse, u. a. Umbau und Rückbau innerörtlicher Straßen, Verfahrensvereinfachung im Bereich Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen, Klimawandelanpassung, Maßnahmen der Luftreinhaltung und Biotopvernetzung.

Förderhöhe

max. 50 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten, für bestimmte Fördertatbestände bis zu 75 % (insb. Klimabonus, z. B. für Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans); für einzelne Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs Pauschalsätze zwischen 120 € und 30.000 €; zudem Planungskostenpauschale in Höhe von 10 % der Investition.

Fristen

Anmeldung zur Aufnahme jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres

Verwandte Suchbegriffe

multimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Ladeinfrastruktur, LIS, Quartiersgarage