Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW |
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Antragsteller | Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. Für 2., 4., 5. und 6. auch Beratungsagenturen in privater Rechtsform sowie kommunale Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Gemeinden. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt bzw. des Landkreises. Für 3. sind Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere oder örtliche Verkehrsbehörde verfügen, antragsberechtigt. Für 8. ist die Antragstellung durch einen Regionalverband zulässig. |
Förderungen | Förderfähig sind zusätzliche Personalstellen in Städten und Landkreisen. Das Programm besteht aus acht Teilen: 1. Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege |
Förderhöhe | Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen. Die Pauschalsätze betragen 75.800 Euro pro Jahr im gehobenen Dienst bzw. 78.600 Euro pro Jahr im höheren Dienst. |
Fristen | Für das Jahr 2024 waren Anträge bis zum 31.05.2024 zu stellen. In den Folgejahren sind Anträge jeweils bis zum Stichtag 31.01 einzureichen. Auch im Anschluss an die genannten Fristen ist eine Antragseinreichung noch möglich. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Anträge sind bei der KEA-BW per Mail an personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de zu richten. Geltungsdauer: 31.12.2030. |
Verwandte Suchbegriffe | Carsharing, Car-Sharing, Lärmschutz, Digitalisierung, Personalstellenförderung |