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Förderprogramme

Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert Personalstellen für nachhaltige Mobilität in Kommunen in acht Aufgabenfeldern.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW

Internet

Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität

Antragsteller

Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. Für 2. bis 5. auch regionale Energieagenturen, kommunalen Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde oder andere, in ähnlich einschlägiger Weise für den Kreis tätige und geeignete Einrichtungen (z.B. Regionalverbände). Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt bzw. des Landkreises. Für 6. sind ausschließlich Landkreise, für 7. ausschließlich Stadt- und Landkreise antragsberechtigt. Für 8. sind Städte sowie Stadt- und Landkreise, die das Ziel verfolgen, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden und dies in Form eines politischen Beschlusses nachweisen können, antragsberechtigt.

Förderungen

Förderfähig sind zusätzliche Personalstellen in Städten und Landkreisen. Das Programm besteht aus acht Teilen:
1. Koordination Rad- und Fußverkehr
2. Koordination Elektromobilität
3. Management Ladeinfrastruktur
4. Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing
5. Datenmanagement
6. Koordination Mobilität, Klima- und Lärmschutz
7. Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2030
8. Management Ruhender Verkehr: Parkraumüberwachung und -konzeption
Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich. Für die Koordination Elektromobilität ist auch eine Beantragung von mehreren Stellen möglich.

Förderhöhe

Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen. Stellen im Programmteil 8 sind im höheren Dienst einzurichten. Die Stellen werden für 2 Jahre gefördert. Die Pauschalsätze betragen 70.100 Euro pro Jahr im gehobenen Dienst bzw. 78.600 Euro pro Jahr im höheren Dienst. 

Fristen

Vierter Förderaufruf: 03.08.2022 bis 07.10.2022; ein modifiziertes Förderangebot wird voraussichtlich im Sommer öffnen.

Verwandte Suchbegriffe

Carsharing, Car-Sharing, Lärmschutz, Digitalisierung