Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert Stellen für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in Kommunen in acht Aufgabenfeldern über vier Jahre.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW
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Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Fördergrundsätze

Antragstellende

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. 

Zusätzlich dazu sind für die Bereiche  2., 4., 5., 6. und 8. (siehe unten) auch Beratungsagenturen in privater Rechtsform sowie kommunale Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Gemeinden antragsberechtigt. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt bzw. des Landkreises. 

Für 3. "Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption" sind Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere oder örtliche Verkehrsbehörde verfügen, antragsberechtigt. 

Für 8. “Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima” ist die Antragstellung durch einen Regionalverband zulässig.

Förderungen

Förderfähig sind zusätzliche Personalstellen in Städten und Landkreisen. Das Programm besteht aus acht Teilen. 

Die Förderanträge für den jeweiligen Bereich erhalten Sie, wenn Sie auf den Link klicken. Dort, und in den Fördergrundsätzen werden die jeweiligen Aufgaben und ggf. Schwerpunkte beschrieben.

1. Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege
2. Mobilitätsstationen und Car-Sharing
3. Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
4. Datenmanagement
5. Elektromobilität
6. Ladeinfrastruktur
7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
8. Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich. 

Für den Bereich 5. “Elektromobilität” ist auch eine Beantragung von mehreren Stellen möglich.

FörderhöheDie geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen. Die Pauschalsätze betragen 75.800 Euro pro Jahr im gehobenen Dienst bzw. 78.600 Euro pro Jahr im höheren Dienst und werden in den ersten zwei Jahren des vierjährigen Gesamtzeitraums ausgezahlt. 
Fristen

Anträge sind jeweils bis zum Stichtag 31.01 einzureichen. Auch im Anschluss an den jährlichen Stichtag ist eine Antragseinreichung noch möglich. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Die Anträge können Sie unter obigen Links herunterladen. Sie sind per Mail an personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de einzureichen. Geltungsdauer: 31.12.2030.

Verwandte SuchbegriffeCarsharing, Car-Sharing, Lärmschutz, Digitalisierung, Personalstellenförderung