Ihr Lotse im Förderdschungel
Es gibt zahreiche Fördermöglichkeiten aus denen Sie wählen können. Das ist etwas Gutes, kann aber auch überfordern. Deshalb stellen wir Ihnen unsere gut sortierte Förderdatenbank zur Verfügung. Alles gebündelt, alles an einem Ort. In unserer praktischen Förderdatenbank präsentieren wir alle uns bekannten einschlägigen Programme verschiedener Anbieter - thematisch gegliedert und mit Steckbriefen hinterlegt. Hier können Sie ganz nach Ihren Bedarfen filtern und entdecken:
ZUR FÖRDERDATENBANK DER KEA-BW
Noch nicht das Passende gefunden? Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Förderung - sprechen Sie uns an!
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Ihr Förderlotse für mehr Klimaschutz
Matthias Rauch
Tel.: 0721 98471 30
Mobil: 01525 954 9697
Eigene Förderprogramme der KEA-BW
Wettbewerb für Vorreiter-Kommunen aus Baden-Württemberg
Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 4) will das Land die Gesamttreibhausgasemissionen schrittweise verringern und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Die Kommunen sind in diesem Prozess wichtige und zentrale Mitstreiterinnen. Um ambitionierte Vorreiter weiter zu unterstützen und ihre Maßnahmen auf andere Kommunen zu übertragen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg den Kommunen-Wettbewerb "Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2035" ins Leben gerufen.
Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar bis zum Jahr 2035 bezogen auf den Endenergieeinsatz das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamtgemarkung erreichen wollen. Bewerben konnten sich Kommunen, die am Klimaschutzpakt teilnehmen, ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sind. Die auf drei Jahre angelegte Wettbewerbs-Förderung bildet die Grundlage für die weitere und konsequente Umsetzung der eingereichten Klimaneutralitätskonzepte.
Die Gewinner wurden am 4. April 2023 offiziell bekannt gegeben. Gekürt wurden der Landkreis Calw sowie die Städte Freiburg, Ludwigsburg und Denzlingen. Für die ausgewählten Kommunen stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ab November 2023 Fördermittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden für die Etablierung und Umsetzung entsprechender Aktivitäten und Maßnahmen eingesetzt werden. Angesichts der bereits bestehenden Aktivitäten der Preisträger im Feld liegt ein besonderes Augenmerk auf der Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen. Die Gemeinde, die zwei Städte und der Landkreis haben Ende April 2024 mit den Maßnahmen begonnen. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) begleitet sie bis zum Zieljahr 2035.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite Kommunenwettbewerb sowie unserem Fördersteckbrief in unserer Förderdatenbank.
Förderung von Fachkräften für Mobilität und Klimaschutz (vormals Personalstellenförderung)
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Personalkosten für den Ausbau der Beratung im Bereich nachhaltige Mobilität in Städten und Landkreisen. Nach vier Programmrunden konnten bereits 134 Stellen in Kommunen geschaffen werden. In der weiterentwickelten Förderung werden ab März 2024 zusätzliche Stellen in den folgenden acht Bereichen gefördert: "Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege", "Mobilitätsstationen und Car-Sharing", "Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption", "Datenmanagement", "Elektromobilität", "Ladeinfrastruktur", "Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans", "Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima". Die KEA-BW nimmt die Anträge per Mail unter personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de entgegen, wickelt das Programm förderrechtlich ab und betreut das Netzwerk der geförderten Stellen zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
Gefördert werden 100 Prozent der anfallenden Personalkosten über die ersten zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Personalstellen für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden. Je beantragtem Programmteil muss mindestens eine halbe zusätzliche Stelle geschaffen und eine Person diesem Programmteil eindeutig zugeordnet werden. Angestrebt wird eine volle Personalstelle je Programmteil und Zuwendungsempfänger. Für die Aufgabe Elektromobilität können auch mehr als eine Stelle beantragt werden.
Fördergrundsätze und Antragsformulare finden Sie in unserem Fördersteckbrief.
Die Personalstellenförderung und zahlreiche weitere Angebote des Verkehrsministeriums für eine klimafreundliche Mobilität finden Sie gesammelt auch unter Mobilitätsförderung BW.
Ihre Fragen zur Förderung richten Sie an:
Matthias Rauch
Tel.: (0721) 98 471 30
Mobil: 0152 595 496 97
Dr. Annika Weiss
Tel.: (0721) 98 471 48
Mobil: 01522 446 4294