| Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
| Internet | Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 1 – Gebäudesanierung |
Antragsberechtigte
| BW-Bonus zum BEG: Fördervoraussetzung für Kommunen ist die Abgabe der unterstützenden Erklärung zum Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden beim Umweltministerium mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. |
| Förderungen | Zuschüsse/Boni für
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| Förderhöhe | BW-Bonus zum BEG: zusätzlicher Landeszuschuss (Bonus) i.H.v. 25% zu den laut Zuwendungsbescheid der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben. Gewährt werden Förderungen ab 5.000 € (Bagatellgrenze). Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten ist erlaubt. Voraussetzung: Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: gemäß 5. Abschnitt VwV SchulBau und Nummer 2.2 VwV Klimaschutz-Plus Teil 1 + 5% für KfW-Effizienzgebäude 70 (max. 500.000 € und bis 90 % der förderfähigen Kosten) + 15% für KfW-Effizienzgebäudes 55 (max. 1.500.000 € und bis 90 % der förderfähigen Kosten) Bemessungsgrundlage ist jeweils der nach der VwV SchulBau festgelegte zuwendungsfähige Bauaufwand. |
| Fristen | Anträge sollen zwei Wochen nach Zugang des Zuwendungsbescheides des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der oberen Schulaufsichtsbehörde bei der L-Bank über das Online-Portal gestellt werden. Anträge können bis 31.12.2026 gestellt werden. Mit der Maßnahme darf nach Antragstellung beim BAFA (BEG-Zuschuss) bzw. nach Vorliegen des reschtskräftigen Zuwendungsbescheids (energieeffiziente Schulsanierung) begonnen werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal 3 Jahre ab Zugang des Zuwendungsbescheids gemäß BEG EM bzw. 4 Jahre für energieeffiziente Schulsanierungen. |
| Dokumente | Verwaltungsvorschrift vom 15.07.2025 (Geltungsdauer: 31. Mai 2032) |
| Verwandte Suchbegriffe |
Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 1 – Gebäudesanierung