Kommunale Verwaltungsgebäude (Städte, Gemeinden, Landkreise) erhalten nun 25% Bonus für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zusätzlich zur BEG-Förderung (Bund). Die förderfähigen Kosten werden berechnet wie in der BEG. Voraussetzung ist zunächst eine Förderzusage durch die BEG.
Schulen erhalten als kfW-Effizienzgebäude 70 5% des im Bewilligungsbescheid nach der VwV SchulBau festgelegten zuwendungsfähigen Bauaufwands (Höchstbetrag 500.000 Euro). Als kfW-Effizienzgebäude 55 erhalten sie 15 % Zuschuss (Höchstbetrag 1.500.000 Euro). Voraussetzung ist zunächst ein Bewilligungsbescheid der örtlich zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde.
Grundlegende Voraussetzung ist die Unterzeichnung der Erklärung zum Klimapakt BW (Klimaneutrale Verwaltung bis 2040). Zu stellen ist der Förderantrag spätestens zwei Wochen nach dem Zuwendungsbescheid von BEG oder Schulbau. Der Maßnahmenbeginn orientiert sich dann an den Vorgaben in BEG und Schulbauförderung