Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde im Herbst 2020 erstmalig umfassend weiterentwickelt und im Herbst 2021 nochmals novelliert.
Welche Verpflichtungen mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützen kann, zeigen wir Ihnen rechts in unserer Paragraphen-Galerie.
Am 11. März 2022 hat der Landtag eine weitere Novelle verabschiedet.
Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz finden Sie beim Umweltministerium Baden-Württemberg.