Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
Baden-Württemberg

BITTE BEACHTEN: Am 5. August 2025 wurde das „Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)“ im Gesetzblatt Baden-Württemberg verkündet. Folglich tritt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) am 6. August 2025 in Kraft.

Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung dieser Webseite. Bis dahin informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Umweltministeriums.

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Neue Verpflichtungen für Kommunen

Am 5. August 2025 wurde das „Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)“ im Gesetzblatt Baden-Württemberg verkündet (siehe hier). Folglich tritt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (kurz KlimaG BW) am 6. August 2025 in Kraft.

BITTE BEACHTEN SIE: Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung dieser Webseite. In Kürze werden die neuen Inhalte zur Verfügung stehen. Bis dahin informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Umweltministeriums.

Welche Verpflichtungen auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützen kann, zeigen wir Ihnen demnächst wieder in unserer Paragrafen-Galerie.