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Kom.EMS Classic Coaching

 

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Coaching

Speziell geschulte und zugelassene Kom.EMS Classic Coaches unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit.

Der Coach unterstützt Sie bei der Bewertung bereits vorhandener Aktivitäten in Ihrer Kommune und erstellt mit Ihnen einen vorläufigen Projekt- und Zeitplan für die Umsetzung der fehlenden Elemente.

Der Projekt- und Zeitplan wird mit den Vorgesetzten abgestimmt und finalisiert.

Die Leistungen des Coaches werden zu 70% gefördert!

Der Coach ist helfende Hand aber auch treibende Kraft.

Er unterstützt, wenn der Einführungsprozess stockt, aber auch bei einer gemeinsamen Erfassung der Anlagentechnik. Er übernimmt aber nicht alle Aufgaben, da dies dazu führen würden dass das Energiemanagement nicht in der Verwaltung verankert wird.

  • Ist die Begleitung durch einen Coach vorgeschrieben?

    Nein, knapp die Hälfte aller kommunalen Mitarbeitenden, die Kom.EMS Classic nutzen und die Zertifizierung anstreben tun dies ohne die Unterstützung durch einen Coach.

    Gründe einen Coach in den Prozess mit einzubinden wären mangelnde Unterstützung innerhalb der Verwaltung oder fehlende Kenntnisse im technischen Bereich bei Heizungs,- Lüftungs- und Brauchwarmwasseranlagen.

  • Wie wird die Qualität des Coachings sicher gestellt?

    Zur Schulung zum Kom.EMS Classic Coach wird nur zugelassen, wer bereits entsprechende Fachkenntnis und Erfahrungen mit kommunalen Verwaltungen hat. Die Schulung wird abgeschlossen mit einer Prüfung und einem Fachgespräch.

    Zugelassene Coaches verpflichten sich vorgegebene Qualitätsstandards einzuhalten. Sie verpflichten sich zur Unabhängigkeit und Neutralität, d.h. kein Coach sollte Ihnen ein Produkt empfehlen, dass er selbst vertreibt.

    Coaches verpflichten sich zudem zur Weiterbildung, zur Einhaltung der Kom.EMS Classic Struktur und dazu die Kommune bis zur Zertifizierung zu begleiten.

    Die Qualitätsstandards finden Sie in der rechten Seitenleiste.

     

  • Wie finde ich einen Coach?
    • Die Daten müssen bis zum 30. Juni eines Jahres erfasst werden – erstmalig zum 30. Juni 2021.
    • Das Berichtsjahr ist das Jahr über das bis zum 30.6. des Folgejahres berichtet werden muss.
  • Gibt es Muster für die Leistungsbeschreibung und den Vertrag?

    Grundsätzlich werden erfasst:

    • die Einwohnerzahl
    • der Endenergieverbrauch
    • die Energieträger
    • die relevanten Bezugsgrößen, zumeist Flächen


    Diese werden für die folgenden im Gesetz festgelegten Kategorien erfasst:

    1. Nichtwohngebäude
    2. Wohn-, Alten- und Pflegeheime oder ähnliche Einrichtungen
    3. Krankenhäuser und Kliniken
    4. Sportplätze
    5. Hallen- und Freibäder
    6. Straßenbeleuchtungen
    7. Anlagen zur Wasserversorgung und Wasseraufbereitung
    8. Kläranlagen
  • Kann nicht die KEA-BW das Coaching übernehmen?
    • Gemeinden ohne systematisches Energiemanagement müssen die Daten für einzelne Gebäude je Kategorie in das Erfassungstool eingetragen.
    • Gemeinden mit systematischem Energiemanagement müssen nur Summen pro Energieträger pro Kategorie angegeben und den Jahresenergiebericht des Vorjahres bereitstellen.
  • Wird das Coaching gefördert?

    Ja, in folgenden Fällen sind Sie dennoch verpflichtet, über die Verbrauchsdaten zu berichten. Die Bewirtschaftung ist ausgelagert in einen/eine

    • Regiebetrieb
    • Eigenbetrieb
    • Eigengesellschaft
    • Zweckverband
    • Kommune und privates Unternehmen gründen eine gemeinsame Gesellschaft (in der Regel GmbH)
    • Sonstige
  • Welchen Mehrwert bietet eine Zertifizierung?
  • Hier können Sie die Qualitätsstandards für Kom.EMS Classic Coaches einsehen.

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