Warum brauchen wir die Energiewende jetzt?
-
Die Herausforderung: Der Klimawandel und seine Folgen
Der Klimawandel gehört zu den drängendsten Problemen unserer Zeit. Steigende Durchschnittstemperaturen, häufigere Extremwetterereignisse und der Verlust biologischer Vielfalt gefährden sowohl die Umwelt als auch die Lebensgrundlagen des Menschen. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken und kommenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen, ist der Übergang zur Klimaneutralität von zentraler Bedeutung.
Für eine vergrößerte Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.
Bild: Anstieg der globalen Oberflächentemperaturen im Zeitraum 1850 bis 2020.
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung BW -
Klimaneutralität als zentrale Zielsetzung
Klimaneutralität bedeutet, dass nur so viele Treibhausgase ausgestoßen werden, wie durch natürliche oder technische Prozesse wieder aufgenommen werden können – man spricht auch von Netto-Treibhausgasneutralität. Dieses Gleichgewicht ist notwendig, um die globale Erwärmung einzudämmen und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.
-
Internationale, nationale und regionale Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität
Ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität war die Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 („COP21“), bei der sich nahezu alle Staaten der Welt auf das „Pariser Abkommen“ einigten. Ziel ist es, die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C, zu begrenzen. Deutschland hat sich ambitionierte Ziele gesetzt, um innerhalb der EU eine Vorreiterrolle einzunehmen. Bis zum Jahr 2045 soll deutschlandweit Klimaneutralität erreicht sein. Baden-Württemberg geht sogar noch einen Schritt weiter: Als technologieorientiertes Bundesland will es bereits bis 2040 klimaneutral werden.
Für eine vergrößerte Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.
Bild: Klimaschutzziele der EU sowie von Deutschland und Baden-Württemberg.
Eigene Darstellung, Quellen: EU-Klimagesetz, Bundes-Klimaschutzgesetz, Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg -
Erneuerbare Energien als Schlüssel zur Klimaneutralität
Etwa 90 Prozent der Treibhausgasemissionen entstehen in Deutschland durch den Einsatz fossiler Energieträger. Besonders bei der Erzeugung von Wärme und Strom sowie im Verkehrssektor kommt es zu erheblichen CO₂-Emissionen. Die Energiewende spielt daher eine zentrale Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität.
-
Baden-Württembergs Weg zur Klimaneutralität bis 2040
Baden-Württemberg verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele, die gesetzlich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert sind. Das Land strebt an, bis 2040 klimaneutral zu werden – fünf Jahre früher als der Bund. Dieses Ziel wurde erstmals im Klimaschutzgesetz 2021 festgelegt und sowohl 2023 als auch 2025 durch Novellierungen des Gesetzes wieder bestätigt. Als Zwischenziel sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.
-
Welche konkreten Ausbauziele hat sich das Land gesteckt?
Um die Energieversorgung bis 2040 vollständig auf erneuerbare Quellen umzustellen, setzt Baden-Württemberg vor allem auf den Ausbau von Wind- und Solarenergie. Ein Forschungskonsortium hat im Auftrag der Landesregierung den künftigen Energiebedarf und die notwendigen Ausbauziele berechnet.
Bis 2030 sollen 6,1 Gigawatt (GW) und bis 2040 12,1 Gigawatt (GW) installierte Leistung aus Windenergie bereitstehen. Dafür ist ab 2027 ein jährlicher Zubau von etwa 700 Megawatt (MW) erforderlich. Um das Ziel von rund 1.400 Windrädern bis 2030 und 2.100 Windrädern bis 2040 zu erreichen, müssen jährlich 100 bis 120 Anlagen gebaut werden – vor allem in windreichen Regionen wie dem Schwarzwald und der Schwäbischen Alb.
Der Photovoltaikausbau soll bis 2030 eine Gesamtleistung von 24,6 GWp und bis 2040 eine Gesamtleistung von 47,2 GWp erreichen. Davon sollen davon 30,7 GW auf Gebäudedächern und 16,6 GW als PV-Freiflächenanlagen realisiert werden.
-
Welchen Flächen werden dafür benötigt?
Da Erneuerbare-Energien-Anlagen geeignete Flächen benötigen, hat das Land klare Vorgaben zur Flächenausweisung gemacht: Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) § 20 müssen 1,8 % der Landesfläche bis spätestens Ende September 2025 als Windvorrangflächen ausgewiesen werden. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Regionalverbänden, die dies in ihren Teilregionalplänen festlegen müssen. Mindestens 0,2 % der Landesfläche sollen für Freiflächen-PV-Anlagen bereitgestellt werden (§ 21 KlimaG BW). Diese Zielgröße dient als Orientierungshilfe, um die geeignetsten Flächen zu identifizieren und mit diesen zu beginnen. Um das für Baden-Württemberg ausgegebene Ausbauziel von 47,2 GWp zu erreichen, wären allerdings etwa 16.600 ha Freifläche erforderlich, was 0,5 % der Landesfläche entspricht.
-
Wo stehen wir gerade bei der Energiewende in Baden-Württemberg?
Die Landesanstalt für Umwelt Baden‑Württemberg (LUBW) erhebt und veröffentlicht über ihren Energieatlas kontinuierlich aktuelle Informationen zu installierter Leistung und Ausbau von Windkraft und Photovoltaik im Land.
Beim Windenergieausbau hat Baden‑Württemberg in den letzten Jahren Fortschritte gemacht: Die installierte Leistung liegt bei etwa 1,94 GW auf insgesamt 803 Anlagen, verglichen mit 353 Anlagen mit 462 Megawatt (MW) im Jahr 2010. Doch das gesetzliche Ziel von 12,1 GW bis 2040 ist noch weit entfernt. 1.478 Windenergieanlagen sind aktuell in Planung (Stand März 2025). Im Jahr 2022 deckte die Windenergie 5,4 Prozent der Bruttostromerzeugung des Landes.
Beim Photovoltaik-Ausbau kommt das Land aktuell auf eine installierte Gesamtleistung von 13,5 GWp. 782.884 Dach‑Photovoltaik-Anlagen waren in Baden‑Württemberg im Jahr 2024 installiert, mit einer kombinierten Leistung von 10,9 GWp. Freiflächenanlagen spielten ebenfalls eine zunehmend wichtige Rolle: Im Jahr 2024 waren 4.794 Freiflächen‑PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 1,7 GWp in Betrieb.
Die Landesregierung hat als Ziel für das Jahr 2040 eine installierte Photovoltaikleistung von 47,2 GWp festgelegt. Davon sollen 30,6 GWp auf Dachanlagen und 16,6 GWp auf Freiflächenanlagen entfallen. Bezogen auf den Ausbaupfad für Photovoltaik liegt Baden-Württemberg damit aktuell sogar über dem Soll von 2024. Bei gleicher Ausbaugeschwindigkeit kann somit das Ziel für 2040 erreicht werden.
-
Welche Maßnahmen wurden und werden umgesetzt, um den Ausbau der Erneuerbaren im Land zu beschleunigen?
Die Landesregierung hat eine Reihe konkreter Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen: Ende 2021 wurde zunächst die Task Force Erneuerbare Energien eingerichtet. Ihr Ziel war es vor allem, Genehmigungs- und Planungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen, Flächen für erneuerbare Energien bereitzustellen und die Verwaltungen stärker auf die Energiewende auszurichten. In der Folge wurden die Planungs- und Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen deutlich reduziert – zunächst von sieben auf etwa 3,5 Jahre. Zuletzt lag sie nur noch bei 8,3 Monaten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Task Force wurde bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden‑Württemberg (KEA‑BW) der Bereich Erneuerbare BW neu geschaffen. Erneuerbare BW wurde mit dem Ziel gegründet, den Ausbau von Wind- und Solarenergie in Baden-Württemberg wirksam zu beschleunigen. Als zentrale Anlaufstelle unterstützen wir Kommunen, Flächeneigentümer, Projektierer und Bürgerenergieinitiativen durch Beratung, Informationen und Vernetzung. Zu unseren Aufgaben zählen unter anderem die Begleitung von Projekten im Bereich Windenergie und Photovoltaik, die Förderung von Akzeptanz und Bürgerbeteiligung sowie die Unterstützung bei Netzanschlüssen und regionaler Planung. Erneuerbare BW hat bereits zahlreiche Leitfäden, Informationsmaterialien und Veranstaltungen realisiert und damit wesentlich zur Professionalisierung und Vereinfachung von Verfahren im Bereich der erneuerbaren Energien beigetragen.
Im Jahr 2022 wurden außerdem in den vier Regierungspräsidien Baden-Württembergs die „Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe ist es, Genehmigungsverfahren für Wind- und Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, regionale Akteure wie Kommunen und Projektträger zu beraten und Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Parallel dazu wurde eine umfassende Regionale Planungsoffensive gestartet: Bis September 2025 werden mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie verbindlich ausgewiesen sein – deutlich früher als gesetzlich auf Bundesebene vorgeschrieben.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW regelt nunmehr auch die Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten, grundlegenden Dachsanierungen und Parkplätzen ab 35 Stellplätzen. Damit wurden die Voraussetzungen für einen weiteren Hochlauf für die Stromerzeugung aus Photovoltaik geschaffen und Erleichterungen beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik umgesetzt. Ebenso wurde eine erweiterte Photovoltaik-Pflicht für Landesgebäude im Bestand eingeführt.
-
Studie: Baden-Württemberg klimaneutral 2040 - Erforderlicher Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg
-
Forschungsbericht: Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040
-
Bericht: Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040
-
Statusbericht: Monitoring der Energiewende in Baden-Württemberg 2023
-
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
