Förderung

für Ihr kommunales Energiemanagement

Link zur Startseite

Klimaschutz-Plus Teil 2:

Neue Landesförderung für Ihr kommunales Energiemanagement.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 20 - 30 Prozent.
Die entstehenden Kosten sind im Wesentlichen nur Personalkosten. 

Die Verwaltungsvorschrift und den Weg zur Antragsstellung finden Sie hier.

Was wird gefördert?

  • Zweck der Zuwendung

    Zweck der Zuwendung ist es, Kommunen bei der erstmaligen Einführung und dem Betrieb eines kommunalen Energiemanagementsystems (EMS) zu unterstützen. Durch die Einführung und das Betreiben eines EMS können Kommunen die Energieverbräuche ihrer Liegenschaften einschließlich der Straßenbeleuchtung systematisch erfassen, analysieren und nachhaltig reduzieren. Die Förderung zielt vorrangig auf das Heben nicht- oder geringinvestiver Energieeffizienzpotenziale in kommunalen Liegenschaften ab.

  • Beratung und Begleitung

    Zuwendungsfähig ist die hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung und Begleitung bei der Einführung und dem Betreiben sowie die Qualitätssicherung eines kommunalen Energiemanagementsystems durch Beratende mit einschlägiger Fachkompetenz bzw. Qualifikation z.B. Kom.EMS Classic Coaches.

  • Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems

    Zuwendungsfähig ist ein ergänzendes externes Audit bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums zur Bestätigung, dass die Anforderungen an das kommunale Energiemanagementsystem erfüllt wurden. Z.B. durch das Erreichen der Qualitätsstufe „Basis“ in Kom.EMS Classic.

  • Förderziel und Nachweis

    Am Ende des Bewilligungszeitraums muss das geförderte Energiemanagementsystem folgende Anforderungen für Liegenschaften, die mindestens 80 Prozent des Gesamtwärmeverbrauchs repräsentieren, sowie die gesamte Straßenbeleuchtung, sofern zuständig, erfüllen:
    a. Formulierung von Energieeinsparzielen, die innerhalb des Förderzeitraums erreicht werden sollen,
    b. Entwicklung einer ämter- oder abteilungsübergreifenden Organisation aller energierelevanten Aufgaben,
    c. Erstellung und Verabschiedung einer Dienstanweisung Energie,
    d. Erstellung eines Jahresenergieberichtes und Beschluss in den zuständigen kommunalen Gremien,
    sowie ergänzend für Liegenschaften, die mindestens 30 Prozent des Gesamtwärmeverbrauchs repräsentieren:
    e. Einführung eines monatlichen Energieverbrauchscontrollings und -reportings,
    f. Erfassung der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Brauchwarmwasser) und Optimierung des Anlagenbetriebs,
    g. Sensibilisierung der Gebäudenutzenden.
     

    Diese Förderinhalte (a-g) werden zum Beispiel durch das Erreichen der Qualitätsstufe "Basis" von Kom.EMS Classic erreicht. Vergleichbare Systeme und für Kommunen geeignete Prozesswerkzeuge können ebenfalls Anwendung finden.

  • Höhe der Zuwendung

    Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
    Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, für mindestens sieben, höchstens 30 Arbeitstage. Die Beratertage dürfen nicht für ge-setzlich vorgegebene Inhalte eingesetzt werden.
    Für das ergänzende externe Audit werden als Projektförderung in Form eines nicht zurückzahlbaren pauschalen Zuschusses im Wege der Anteilsfinanzierung 1.000 Euro gewährt.