Erstklassige Förderung

für kommunales Energiemanagement

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Jetzt oder nie:

Eine geförderte Personalstelle Energiemanagement in die laufenden Haushaltsberatungen einbringen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 20 - 30 Prozent.
Die entstehenden Kosten sind im Wesentlichen nur Personalkosten. Hierzu bieten Ihnen der Bund und das Land Baden-Württemberg ab 01.01.2022 eine sehr attraktive Förderung an.

Was wird gefördert?

  • 70 % bzw. 90 % der Kosten für eine Personalstelle Energiemanagement

    Gefördert wird der Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein, der Aufgabenumfang darf eine Teilzeitstelle von 50 % nicht unterschreiten. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90 %. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

  • Professionelle Energiemanagement Software

    Gefördert werden 70 % der Kosten einer professionellen Energiemanagement-Software zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften und zur Erstellung von Jahresenergieberichten.

  • Verbrauchszähler für besseres Controlling

    Gefördert wird mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik für die Messgrößen Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Fördersatz auch hier 70 %.

  • Coaching zur Begleitung des Prozesses

    Landesförderung: Strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung beim Energiemanagement. Die Beratung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung eines Prozesses zur Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach dem Qualitätsstandard „Kom.EMS“. Sieben Arbeitstage; Fördersatz 75 %.

    Bundesförderung: Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagements im Umfang von bis zu 45 Beratungstagen im Bewilligungszeitraum bzw. 20 Beratungstagen, sofern bereits ein Teilkonzept Liegenschaften gefördert wurde. Fördersatz 70 %.

  • Detailwissen zur Förderung: Stand 06.04.2022

Hier finden Sie Musterunterlagen für den Förderantrag

Lesen Sie bitte zuerst den easy-Online Leitfaden!

Er beschreibt die Vorgehensweise, wie Sie mit wenig Aufwand einen Förderantrag stellen können.

Was macht eine Personalstelle Energiemanagement?

Wo liegt der Unterschied zu anderen Personalstellen, die im Klimaschutz tätig sind?

 

Energiebeauftragte/r Energiemanager/-in

Technische/r Gebäudemanager/-in

Beauftragte/r für klimaneutrale Kommunalverwaltung

Klimaschutzmanager/-in

Klimaschutzkoordinator/-in (beim Landkreis)

Ziel / Aufgaben

Controlling, Betriebsoptimierung, nicht-investive Maßnahmen

Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Neubau

Erreichen der Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040

(Erstellung und) Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts

Kommunen vernetzen und unterstützen (Vermittlungs- und Beratungsaufgaben, Dienstleistungen wie THG-Bilanz)

Ausrichtung („Flughöhe“)

operativ

operativ

strategisch

strategisch

strategisch und operativ

Zeitliche Perspektive

kurzfristig, aber fortdauernd

mittel- bis langfristige Umsetzung von Sanierungsfahrplänen

langfristig
(20 Jahre)

mittel- bis langfristig (5-10 Jahre)

langfristige Schnittstellenfunktion

Sektoren / Zuständigkeit

Kommunale Liegenschaften;

nicht-investive Maßnahmen

Kommunale Liegenschaften;

investive Maßnahmen

Direkte kommunale Zuständigkeiten (Liegenschaften, Fuhrpark, Abwasser, Beschaffung)

Sektorübergreifend, gesamtes Gebiet der Kommune

Sektorübergreifend, Gesamtes Gebiet des Landkreises, gesamtes Gebiet der Kreiskommunen