Gefördert wird der Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein, der Aufgabenumfang darf eine Teilzeitstelle von 50 % nicht unterschreiten. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90 %. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Gefördert werden 70 % der Kosten einer professionellen Energiemanagement-Software zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften und zur Erstellung von Jahresenergieberichten.
Gefördert wird mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik für die Messgrößen Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Fördersatz auch hier 70 %.
Landesförderung: Strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung beim Energiemanagement. Die Beratung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung eines Prozesses zur Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach dem Qualitätsstandard „Kom.EMS“. Sieben Arbeitstage; Fördersatz 75 %.
Bundesförderung: Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagements im Umfang von bis zu 45 Beratungstagen im Bewilligungszeitraum bzw. 20 Beratungstagen, sofern bereits ein Teilkonzept Liegenschaften gefördert wurde. Fördersatz 70 %.
Er beschreibt die Vorgehensweise, wie Sie mit wenig Aufwand einen Förderantrag stellen können.
| Energiebeauftragte/r Energiemanager/-in | Technische/r Gebäudemanager/-in | Beauftragte/r für klimaneutrale Kommunalverwaltung | Klimaschutzmanager/-in | Klimaschutzkoordinator/-in (beim Landkreis) |
Ziel / Aufgaben | Controlling, Betriebsoptimierung, nicht-investive Maßnahmen | Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Neubau | Erreichen der Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 | (Erstellung und) Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts | Kommunen vernetzen und unterstützen (Vermittlungs- und Beratungsaufgaben, Dienstleistungen wie THG-Bilanz) |
Ausrichtung („Flughöhe“) | operativ | operativ | strategisch | strategisch | strategisch und operativ |
Zeitliche Perspektive | kurzfristig, aber fortdauernd | mittel- bis langfristige Umsetzung von Sanierungsfahrplänen | langfristig | mittel- bis langfristig (5-10 Jahre) | langfristige Schnittstellenfunktion |
Sektoren / Zuständigkeit | Kommunale Liegenschaften; nicht-investive Maßnahmen | Kommunale Liegenschaften; investive Maßnahmen | Direkte kommunale Zuständigkeiten (Liegenschaften, Fuhrpark, Abwasser, Beschaffung) | Sektorübergreifend, gesamtes Gebiet der Kommune | Sektorübergreifend, Gesamtes Gebiet des Landkreises, gesamtes Gebiet der Kreiskommunen |
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