Die am häufigsten gestellten Fragen im Zuge der Umsetzung von Contracting-Projekten haben wir unten für Sie beantwortet:
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Wie starte ich mein eigenes Contracting Projekt?
Häufig besteht beim Gebäudeeigentümer konkreter Handlungsbedarf zur Sanierung der Energieversorgung. Im Idealfall ist dieser Handlungsbedarf aus einem Gebäudesanierungsfahrplan abgeleitet. Da die Projekt- und Vertragsstruktur für Contracting-Projekte teilweise von den sonst üblichen Verfahren abweicht, ist es sinnvoll einen erfahrenen Partner als Projektentwickler und Berater zu engagieren.
Berater helfen weiter
In einem ersten Schritt wird der Berater ein energetisches Gesamtkonzept erstellen, bei dem die Sanierung der technischen Anlagen zur Energieerzeugung und -bereitstellung, zur Warmwasserbereitung und -verteilung sowie zur Be- und Entlüftung im Vordergrund stehen.
Basierend auf einer groben Energie- und Wasserverbrauchsanalyse sowie des eruierten Handlungsbedarfes werden einzelne Umsetzungsvorschläge erarbeitet und hierfür mögliche Einsparungen sowie die Gesamtkosten abgeschätzt. Das mit dem Auftraggeber abgestimmte technische Konzept dient nachfolgend als Grundlage für eine Angebotsaufforderung zur Umsetzung des Contracting-Projektes.
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Welche Rolle hat der Projektentwickler/Berater?
Ein neutraler und erfahrener Projektentwickler unterstützt seinen Auftraggeber dabei, ein möglichst effizientes Maßnahmenbündel zu erstellen. Er vermittelt zwischen Contractor und Auftraggeber und sorgt somit für die erforderliche Transparenz und einem guten Gelingen.
Das Kompetenzzentrum Contracting unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Projektentwickler und baut das rechts verlinkte Beraternetzwerk stetig aus.
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Wie laufen Energieeinspar-Contracting-Projekte genau ab?
In der Regel werden Energieeinspar-Contracting-Projekte in kommunalen Liegenschaften in einem zweistufigen VOB-Verfahren durchgeführt.
Potenzialanalyse und Machbarkeitsprüfung Contracting (Schritt 1)
Basierend auf den Angaben des Auftraggebers, den vorliegenden Plänen sowie den Verbrauchsrechnungen der letzten drei Jahre werden die mittleren jährlichen Energie- und Wasserverbräuche ermittelt. Diese werden mit den vom Auftraggeber übermittelten aktuellen Energiepreisen bewertet. Anschließend werden entsprechend des Handlungsbedarfes vor Ort Maßnahmen mit Energieeinspar- bzw. Sanierungspotenzial identifiziert und abgestimmt. Es erfolgt eine rechnerische Prüfung, ob Contracting machbar ist.
Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Schritt 2)
Die Unterlagen zur Bieterabfrage bestehen aus der Projektbeschreibung, der funktionalen Leistungsbeschreibung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Basisvariante, den Regelungen für die Neben- und Hauptleistungen des Contractors im Zuge der Angebotserstellung bis zur Umsetzung des Projekts sowie den Musterverträgen. Ein weiterer wesentlicher Leistungsbestandteil ist der detaillierte Kriterienkatalog, anhand derer die Angebote bewertet werden. Die Abfrageunterlagen für das Contracting-Projekt werden vom Projektentwickler erstellt. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um umfassende vertragliche und formale Regelungen. Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber die Unterlagen nach vorheriger Erläuterung sichtet, die wesentlichen Inhalte intern abstimmt und zur Angebotsabfrage freigibt. Der Projektentwickler stellt die Unterlagen elektronisch zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass trotz der Komplexität der Aufgabenstellungen möglichst mehrere interessante Angebote eingehen, steht der Projektentwickler den potentiellen Anbietern als Ansprechpartner für inhaltlich-technische Fragestellungen zur Verfügung.
Angebotswertung und Verhandlungsrunden (Schritt 3)
Die Öffnung, Kennzeichnung und Übermittlung der Unterlagen an den Projektentwickler erfolgt durch den Auftraggeber. Die Unterlagen werden per Boten an den Projektentwickler übermittelt. Die inhaltliche Auswertung der Angebote, die Klärung evtl. Fragen sowie die Ergebnisdokumentation erfolgt im Wesentlichen durch den Projektentwickler. Ebenso erfolgt nochmals eine interne Abstimmung der ableitbaren Schnittstellen, die aus den in den Angeboten vorgeschlagenen Maßnahmen resultieren. Die Angebotsauswertungen werden bis zum Vergabevorschlag fortgeführt. Die Angebote werden gemäß der Vergabekriterien bewertet. Zur Bewertung der von den Bietern angebotenen Maßnahmen erstellt der Projektentwickler eine Maßnahmenpunktematrix, die mit dem Auftraggeber abgestimmt wird. Auf Basis dieser Unterlagen werden nach der Auswertung der Angebote Frage- sowie Nachbesserungslisten erstellt und an die jeweiligen Bieter versandt sowie maximal zwei Verhandlungsrunden geführt. Es ist vorgesehen, die erste Verhandlungsrunde auf maximal zwei bis drei Bieter und die zweite Verhandlungsrunde auf maximal zwei Bieter zu begrenzen. Über das Bewertungstool wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Unterstützung bei der Vergabe (Schritt 4)
Nach abgeschlossener Angebotsauswertung formuliert der Projektentwickler einen Vergabevorschlag zum Abschluss des Contracting-Vertrags mit dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Vergabevorschlag schildert zudem das Vergabeverfahren, die Bewertung der einzelnen Angebote und zeigt eine Gegenüberstellung der Bieter. Der Vergabevorschlag wird in einer Sitzung des Entscheidungsgremiums des Auftraggebers durch den Projektentwickler vorgestellt. Dieser erstellt die Vorlage nach § 101 GWB zur Mitteilung an die nichtberücksichtigten Bieter, die vom AG versandt wird.
Unterstützung beim Vertragsabschluss (Schritt 5)
Der Projektentwickler arbeitet die Angebotsdaten des Bestbieters in Abstimmung mit diesem in den Contracting-Vertrag ein und stellt die notwendigen Unterlagen für den Vertragsabschluss zusammen.
Begleitung und Auswertung der Feinanalyse (Option - Schritt 6)
Nach Abschluss des Contracting-Vertrags erstellt der ausgewählte Contractor eine Feinplanung für seine angebotenen Maßnahmen. Die Leistungen, die im Rahmen der Feinanalyse durch den Bestbieter erbracht werden müssen, werden im Contracting-Vertrag dokumentiert. Die technische Abstimmung der Feinanalyse erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Projektentwickler kann dabei und bei der Prüfung der aktualisierten Vertragsunterlagen unterstützen.
Implementierung der Maßnahmen (Schritt 7)
Nach erfolgreicher Auswertung der Feinanalyse beginnt die Implementierung der baulichen Maßnahmen. In diesem Schritt installiert der Contractor die vorher vereinbarten Einsparmaßnahmen und nimmt eventuelle neue technische Anlagen in Betrieb.
Prüfung der Einsparberechnung (Option - Schritt 8)
Auch bei der Prüfung der Einsparabrechnung kann der Projektentwickler unterstützen und dies zusätzlich anbieten.
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Welche Rolle hat der Auftraggeber?
Der Erfolg des Projekts hängt in erster Linie von einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Projektentwickler ab. Es ist daher Aufgabe des Auftraggebers die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und den Projektentwickler und mögliche Unterauftragnehmer rechtzeitig und vollständig mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Zudem wird dem Projektentwickler nach Terminabstimmung freier Zugang zu den betreffenden Liegenschaften ermöglicht.
Nachfolgend werden nochmals einzelne Punkte herausgehoben:
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Um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden, wird der Projektentwicklers erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides des BAFA für die Durchführung einer Orientierungsberatung beauftragt.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für das Förderprogramm InEECo bereitzustellenden Daten bei der Einreichung der InEECo Unterlagen vorhanden sind, sofern Mittel aus diesem Programm genutzt werden können.
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Abrechnungen für Wärme-, Strom und Wasser der vergangenen drei Kalenderjahre sowie vorhandene Unterzählerdaten und aktuelle Energiepreise werden dem Projektentwickler übermittelt.
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Der Auftraggeber teilt dem Projektentwickler die vorgesehenen Maßnahmen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken und die im Zusammenhang dem Contracting-Projekt stehen, mit.
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Der Auftraggeber stellt die Kosten der bisherigen jährlichen Aufwendungen für die Wartung und Instandsetzung der Gebäudeausrüstung in den betreffenden Liegenschaften in Form einer Liste zur Verfügung. Die Instandsetzung umfasst Aufwand für die Reparatur defekter Teile, die nicht durch die laufende Wartung abgedeckt wurden.
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Der Auftraggeber übermittelt dem Projektentwickler Leitungs- und Revisionspläne, Pläne der Heiz- und Unterzentralen, einen Netzplan, Leitungspläne sowie vorliegende Gutachten bzgl. der technischen und der Wärmeschutz-Maßnahmen der vergangenen fünf Jahre.
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Der Auftraggeber gibt die Dimensionierung des vorhandenen Nahwärmenetzes an.
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Der Auftraggeber übermittelt relevante vorliegende Kostenschätzungen und Untersuchungen.
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Der Auftraggeber stellt eine IST-Erfassung der Pumpen auf Basis einer Vorlage zur Verfügung.
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Der Auftraggeber teilt brandschutzrechtliche Vorgaben bzw. Denkmalschutzanforderungen, die im Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen stehen, mit.
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Der Auftraggeber nennt den zugrunde zu legenden Zinssatz für Darlehen und stimmt die für den Wirtschaftlichkeitsvergleich zu wählenden Ansätze (Eigenbesorgung) mit dem Projektentwickler ab (Kreditrahmen etc.).
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Der Auftraggeber stellt eine Übersicht über die Nutzungszeiten in den einzelnen Liegenschaften sowie über nutzerspezifische Anforderungen an die Anlagentechnik (Raumtemperaturen, spezielle Lüftungsanforderungen, etc.) zur Verfügung.
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Der Auftraggeber stimmt die durchzuführenden Maßnahmen auf Basis der ausgefüllten Abfragelisten und der Ergebnisse der Vor-Ort-Begehung mit dem Projektentwickler einmalig ab.
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Wie kann ich mich optimal vorbereiten?
Auf Grundlage des EU-weiten Projektes EnPC intrans wird der Gesamtprozess eines Energiespar-Contracting-Projektes als Selbstlernkurs vorgestellt. Gebäudeeigentümer, Projektsteurer und auch Contractoren erhalten hier umfangreiche Fachinformationen für die Planung und Umsetzung von Energiespar-Contracting-Projekten (ESC) und können sich somit bestens vorbereiten. Rechts finden Sie den Selbstlernkurs zum Download.
Weitere Informationen zum Projekt EnPC intrans erhalten Sie unter www.enpc-intrans.eu.
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Gibt es sonst noch etwas bei der Umsetzung zu beachten?
Im Rahmen des EU-weiten Projektes "transparense" wurde ein Verhaltenskodex für die Umsetzung von Energiespar-Contracting-Projekten erstellt. Neun Grundsätze für eine erfolgreiche, professionelle und transparente Projektumsetzung sind dabei entstanden. Ziel ist eine möglichste transparente Projektumsetzung und hohe Qualitätsstandards zu etablieren. Rechts finden Sie den Verhaltenskodex zum Download.
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Was unterscheidet Contracting von anderen Finanzierungsmodellen?
Möchte ein Bauherr beispielsweise ein BHKW einbauen lassen und die Beleuchtung austauschen, beauftragt er normalerweise einen Fachplaner. Dieser plant die Maßnahmen und schreibt sie aus, der Gebäudeeigentümer beaufsichtigt die Planung. Bauunternehmen und TGA-Fachunternehmen setzen die Maßnahmen um und installieren die Anlagen. Der Gebäudeeigentümer ist im Anschluss daran selbst für den Betrieb verantwortlich. Das Risiko für den Erfolg der Maßnahmen liegt also beim Gebäudeeigentümer. Erfolg bedeutet einerseits eine zum erwarteten Preis errichtete, funktionsfähige Anlage. Andererseits bedeutet er aber auch, dass sich der Energieverbrauch nach Sanierung der Anlage tatsächlich um die geplante Menge reduziert.Wird eine Maßnahme im Rahmen eines Contracting-Projektes umgesetzt, wird das Projekt in der Regel durch einen Projektentwickler vorbereitet. Dieser kann ein Energieberater, ein Mitarbeiter einer Energieagentur oder ein Fachplaner sein. Er erarbeitet zunächst eine Machbarkeitsstudie und schreibt dann die Leistungen aus. Der Contractor, der diese Ausschreibung gewinnt, plant, baut, betreibt und wartet die Anlagen. Bei Bedarf kann er die Maßnahmen auch finanzieren.
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Wie sieht das Vergütungsmodell aus?
Beim bewährten Bauablauf werden Architekten und Fachplaner nach HOAI vergütet. Die Höhe des Honorars ist abhängig von den Investitionskosten. Handwerker und Bauunternehmen werden für ihre Leistungen auf der Grundlage von Menge und Preis der eingebauten Anlagenteile bezahlt. Beim Energiespar-Contracting refinanzieren sich die gesamten Kosten für die Planungen, Investitionen, das Energiemanagement und für alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um die garantierte Einsparung zu erzielen, aus den nachgewiesenen Einsparungen. Die Einsparungen sind im Wesentlichen Energiekosteneinsparungen, können aber auch vermiedene Planungs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sein.
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Wer trägt die Verantwortung für die Investition?
Beim Contracting liegt das Risiko für eine Erhöhung der Investitionskosten in der Regel beim Contractor. Bei der bisher am meisten verbreiteten Eigenlösung trägt der Gebäudeeigentümer das Risiko einer möglichen Investitionskostensteigerung.
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Wer trägt die Verantwortung für den effizienten Betrieb?
Beim Energiespar-Contracting liegt die Verantwortung für die energieeffiziente Wärmebereitstellung und das Risiko für die Erzielung der Energieeinsparung beim Contractor, die Verantwortung für den Betrieb verbleibt beim Betreiber. Bei der Eigenlösung ist der Gebäudeeigentümer umfassend für den Betrieb und somit auch für das Risiko der Energieeinsparungen verantwortlich.
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Was sind die Vorteile von Energiespar-Contracting?
Energiespar-Contracting wird bei der Umsetzung von Energiekonzepten mit ganzheitlichen Sanierungsmaßnahmen gewählt, da es darauf abzielt, Energie möglichst effizient zu erzeugen und zu nutzen sowie die Investitionen aus den eingesparten Kosten zu refinanzieren.Weil Energiespar-Contracting durch die Erfolgsgarantie ein attraktives Refinanzierungsmodell für Effizienzmaßnahmen ist, ist es eine sehr gute Alternative zu der weit verbreiteten Umsetzung in Eigenregie. Kommunen profitieren nicht nur vom Fachwissen des Contractors, sie übertragen ihm auch die wirtschaftlichen und technischen Risiken für die Energieeffizienzmaßnahmen. Beim Energiespar-Contracting werden Bau- und Dienstleistungen mit dem Ziel einer garantierten Energieeinsparung angeboten...
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Infomaterial
Verhaltenskodex des EU-weiten Projektes "transparente" hier zum Download