Fachbegriffe rund um die Energiewende verständlich erklärt
Die Energiewende bringt viele neue Begrifflichkeiten mit sich – von Agri-PV über EEG-Förderung bis hin zu Windvorranggebieten. Unser Glossar bietet Ihnen verständliche Erklärungen zu zentralen Begriffen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und verweist dabei auf die entsprechenden Quellen. Sie vemissen einen Fachbegriff? Schreiben Sie uns eine E-Mail an erneuerbare@ - wir ergänzen das Glossar regelmäßig. kea-bw.de
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Abstandsfläche
Fläche um eine bauliche Anlage, innerhalb derer keine anderen oberirdischen baulichen Anlagen errichtet werden dürfen. Die Regelungen finden sich in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW).
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Agri-PV-Anlage
Kombination von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Photovoltaikanlagen, bei der die PV-Module so installiert werden, dass die landwirtschaftliche Nutzung (zwischen oder unter den Modulen) auf mindestens 85 % der Fläche weiterhin erfolgt (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).
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Anbaubiomasse
Anbaubiomasse bezeichnet alle pflanzlichen Produkte, die in der Land- oder Forstwirtschaft gezielt angebaut werden und dafür eine bestimmte Fläche benötigen. Dazu gehören auch die sogenannten nachwachsenden Rohstoffe – ein Sammelbegriff für alle Arten von Anbaubiomasse, die entweder stofflich (z. B. als Material) oder energetisch (z. B. zur Energiegewinnung) genutzt werden können (Bundesamt für Naturschutz). -
Außenbereichsprivilegierung
Das Außenbereichsprivileg nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erlaubt im Außenbereich – also außerhalb von Bebauungsplänen und zusammenhängend bebauten Ortsteilen – bestimmte Vorhaben wie PV‑ und Windenergieanlagen sowie Versorgungsanlagen zu realisieren, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
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Basisfläche Windenergie
Die Basisfläche umfasst alle Flächen der Flächeneigentümer, die sich an einem Flächenpooling beteiligen und innerhalb eines Windvorranggebietes liegen.
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Bauleitpläne
Städtebauliche Planungsinstrumente, die von den kommunalen Planungsträgern erstellt werden. Unterschieden wird zwischen Flächennutzungsplänen (FNP) zur vorbereitenden Planung und Bebauungsplänen (B-Plan) mit rechtsverbindlicher Wirkung (§1 BauGB, Baugesetzbuch).
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Bebauungsplan
Verbindlicher Bauleitplan, der Art und Maß der baulichen Nutzung von Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Plans regelt (§§ 8 ff. BauGB).
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Besondere Solaranlagen
Für bestimmte Freiflächenanlagen, die eine effiziente Doppelnutzung der Fläche ermöglichen, ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine gesonderte Förderung vorgesehen:
- Agri-PV
- Moor-PV
- Floating PV
- Parkplatz-PV (Überdachung von Parkplätzen)
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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. v. m., die durch Anlagen im Sinne dieses Gesetzes hervorgerufen werden können. In Abhängigkeit von Größe und Art der Anlage resultieren daraus unterschiedliche Genehmigungspflichten.
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Bürgerenergiegesellschaft
Bürgerenergiegesellschaften (BEG) sind in § 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) definiert. Sie sind nach §22b EEG von der Ausschreibungspflicht befreit(Bundesverband Windenergie).
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CO₂-neutral
Bezeichnet Netto-Null-CO₂-Emissionen. Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf Kohlendioxid, nicht auf andere Treibhausgase. Werden andere Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan, Lachgas oder Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) ebenfalls auf Netto-Null reduziert, spricht man von treibhausgasneutral.
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Dekarbonisierung
Prozess der weitgehenden Reduktion von CO₂-Emissionen in allen Sektoren, z. B. Ziel des Pariser Klimaabkommens.
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EEG-Förderung
Finanzielle Unterstützung von Erneuerbare-Energien-Projekten durch Einspeisevergütungen. Für große PV-Anlagen und Windenergieanlagen wird die Höhe der Vergütung durch ein Ausschreibungsverfahren festgelegt (EEG).
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Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
Negative Beeinträchtigung durch Eingriffe in die Natur und Landschaft sollen beim Ausbau erneuerbarer Energien möglichst vermieden werden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind gemäß Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13-18 BNatSchG) auszugleichen. In Baden-Württemberg können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen über das Ökokonto-Verzeichnis zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensation für Eingriffe in den Naturhaushalt genutzt werden.
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Einspeisevergütung
Festgelegte Vergütung für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die Höhe ist abhängig von Technologie, Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme. Für große PV-Anlagen und Windenergieanlagen wird die Höhe der Vergütung durch ein Ausschreibungsverfahren festgelegt. Aktuelle und historische Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA).
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Endverbraucherpreis
Preis, den der Letztverbraucher für elektrischen Strom zahlt. Er setzt sich zusammen aus Energiepreis, Netzentgelten, Messentgelt, Abgaben, Umlagen und Steuern (Bundesnetzagentur).
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Energiepflanze
Energiepflanzen sind Pflanzen, die gezielt für die Gewinnung von Energie angebaut werden. Sie gehören zum größeren Bereich der nachwachsenden Rohstoffe, zu dem auch Holz, organische Reststoffe und Biomasse für stofflich-technische Anwendungen zählen. Als erneuerbare Energiequelle bieten Energiepflanzen den Vorteil regelmäßiger, nachhaltiger Erträge und einer guten Lagerfähigkeit über Monate oder Jahre. Dadurch lässt sich Energie aus Biomasse flexibel und bedarfsgerecht erzeugen, was sie von anderen erneuerbaren Energien unterscheidet (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe).
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Energiewende
Strategie zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz (Bundeszentrale für politische Bildung).
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Erzeugungsengpässe
Zeitpunkte, zu denen das Angebot an (erneuerbarer) Energie nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Die verbleibende Last nach Abzug der fluktuierenden Einspeisung durch erneuerbare Energiequellen (z. B. Wind- und Solarenergie) wird als Residuallast bezeichnet (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen).
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FFH-Gebiet
Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-Richtlinie 92/43/EWG) zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind hier nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber strengeren naturschutz- und gebietsschutzrechtlichen Anforderungen.
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FF-PV-Anlagen
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV-Anlagen) sind Photovoltaikanlagen, die – im Gegensatz zu Dach- oder Fassadenanlagen – auf freien Flächen oder Gewässern errichtet werden (Energieatlas Bayern).
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Flächennutzungsplan
Vorbereitender Bauleitplan, der als grober Überblick dient und festlegt, wie Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen (z. B. für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen), bevor ein detaillierter Bebauungsplan erstellt wird (§ 5 BauGB). Flächennutzungspläne können auch gleichzeitig mit Bebauungsplänen geändert oder neu erstellt werden (sog. Parallelverfahren).
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Flächenpooling
Zusammenführung kleiner Flurstücke zu einer größeren Entwicklungsfläche für PV- und Windenergieprojekte (Leitfaden Flächenpooling, KEA-BW).
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Flächenversiegelung
Flächenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur schwer versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre wird gehemmt (Umweltbundesamt).
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Floating PV
Schwimmende PV-Anlagen (oder „Floating-PV-Anlagen“) werden auf künstlichen Gewässern (z. B. Baggerseen) betrieben und am Gewässergrund, Ufer oder an angrenzenden Strukturen verankert (Bundesamt für Naturschutz).
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Gebäudeintegrierte PV
Photovoltaikmodule, die zusätzlich zu ihrer Energiegewinnungsfunktion auch bauliche Aufgaben übernehmen, z. B. als Dachhaut oder Fassadenverkleidung (Solarenergie).
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Historische Emissionen
Die kumulierten (aufsummierten) Treibhausgasemissionen seit Beginn der Industrialisierung. Sie bilden eine Grundlage für internationale Klimaverhandlungen.
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Kleinwindkraftanlagen
Kleinstwindkraftanlagen, d. h. Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 10 Metern, sind in Baden-Württemberg gemäß § 50 Abs. 1 LBO BW verfahrensfrei – das heißt, sie benötigen in der Regel keine Baugenehmigung, sofern keinerlei öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen (Windenergieerlass). Windenergieanlagen zwischen 10 und 50 Metern Nabenhöhe können zudem außerhalb von Windvorranggebieten gebaut werden (Verband Region Stuttgart).
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Klimaneutral
Alle Treibhausgasemissionen werden vermieden oder durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, sodass keine zusätzliche Erwärmung entsteht. Im Unterschied dazu bezieht sich „CO₂-neutral“ nur auf den Ausgleich von Kohlendioxidemissionen.
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Landesentwicklungsplan
Planungsinstrument des Landes Baden-Württemberg zur Steuerung der Raumordnung im Sinne von § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 7 Landesplanungsgesetz (LplG). Der Landesentwicklungsplan legt die räumliche Gesamtstrategie und definiert Raumkategorien, zentrale Orte und Landesentwicklungsachsen. Er ist verbindlich für nachgeordnete Planungsebenen und bildet den Rahmen für die langfristige Raumentwicklung.
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Moor-Photovoltaik
Moor-PV-Anlagen sind Solaranlagen auf ehemals entwässerten Moorböden, die dauerhaft wiedervernässt werden. Dadurch werden Treibhausgase eingespart, da Moore Kohlenstoff binden. Sie können mit Paludikulturen umweltfreundlich genutzt werden (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).
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Natura 2000-Gebiete
Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz umfasst Vogelschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind hier nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber strengeren naturschutz- und gebietsschutzrechtlichen Anforderungen. Mittels Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung sind die Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft).
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Nawaro
Kurzform für „Nachwachsende Rohstoffe“; bezeichnet organische Biomasse, die für Energie oder Werkstoffe angebaut wird (Lexikon des Agrarraums).
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Netto-Null-Emissionen
Gleichgewicht zwischen ausgestoßenen und gebundenen Treibhausgasen. Deutschland verfolgt das Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (Europäisches Parlament).
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Netzentgelte
Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, geregelt in der Stromnetzentgeltverordnung (Bundesnetzagentur).
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Ökologischer Fußabdruck
Der ökologische Fußabdruck ist eine Kennzahl für Nachhaltigkeit, die zeigt, wie viele Ressourcen verbraucht werden und ob dies innerhalb der Belastungsgrenzen der Erde liegt. Er berücksichtigt sowohl die Erzeugungsfähigkeit der Ressourcen als auch die Aufnahmekapazität für Abfälle und wird in globalen Hektar (gha) berechnet, zum Beispiel nach der Global Footprint Network-Methodik.
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Paludikultur
Anbau von Pflanzen auf nassen Moorflächen. Die Flächen bleiben feucht, speichern Kohlenstoff und liefern Biomasse für Energie oder Produkte (Bundesamt für Naturschutz).
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Photovoltaik-Anlagentypen
Je nach Anwendungsfall werden verschiedene Photovoltaik-Anlagentypen unterschieden:
- Aufdach-Anlagen
- Gebäudeintegrierte PV (BIPV) wie Indach-Module oder Fassaden-PV
- Balkon-PV (Steckersolargerät)
- Parkplatz-PV
- Freiflächen -Photovoltaik (FF-PV)
- Agri-PV
- Deponie-PV
- Moor-PV
- Floating-PV
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Regionalplan
Der Regionalplan im Sinne von § 11 Landesplanungsgesetz (LplG) ist das Bindeglied zwischen Landesentwicklungsplan und kommunaler Planung. Er konkretisiert die Ziele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsplan auf regionaler Ebene. Im Regionalplan werden in Baden-Württemberg u.a. die Vorranggebiete für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik festgelegt (Regionale Planungsoffensive).
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Segmente für Photovoltaik
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Solaranlagen in zwei Segmente eingeteilt:
- Solaranlagen des ersten Segments: Freiflächen-Anlagen und Anlagen auf, an oder in einer baulichen Anlage, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand ist.
- Solaranlagen des zweiten Segments: Solaranlagen an, auf oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand.
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Standfläche/Vorhabenfläche
Grundfläche, auf der eine Anlage steht. Bei Windrädern ist sie relevant für Bauanträge und Abstimmungsverfahren.
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Stromgestehungskosten
Durchschnittliche Kosten zur Erzeugung von Strom pro kWh, berechnet über den gesamten Projektlebenszyklus (Fraunhofer ISE).
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Superprivilegierung
Wird das Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nicht erreicht, ermöglicht die sogenannte „Superprivilegierung“ (vgl. § 249 Abs. 7 BauGB), dass Windenergieanlagen grundsätzlich überall gebaut werden können, wo dies rechtlich zulässig ist (Regionalverband Bodensee-Oberschwaben). Rechtlich zulässig heißt in diesem Zusammenhang, dass Windenergieanlagen auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete errichtet werden dürfen, solange keine anderen rechtlichen Hindernisse (z. B. planungsrechtliche Vorgaben) entgegenstehen. Die Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen weiterhin eingehalten werden, insbesondere muss also auch in diesen Fällen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
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TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; legt in Deutschland Grenzwerte und Bewertungsmethoden für Lärm von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitanlagen fest, um Menschen vor Lärmbelastung zu schützen. Auch Windenergieanlagen unterliegen der TA Lärm.
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Teilfortschreibung Regionalplan erneuerbare Energie
Spezifischer Regionalplan zur Steuerung der Flächennutzung für Energieprojekte (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen).
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Treibhausgasneutral
Neutralität aller relevanten Treibhausgase (THG), umfassender als CO₂-Neutralität.
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Treibhausgasemissionen
Ausstöße von Gasen wie Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) oder Lachgas (N₂O), die zur Erderwärmung beitragen. Sie werden im Klimaschutzgesetz und anderen Regelwerken erfasst und überwacht (Statistisches Bundesamt).
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Vergütungsdauer
Zeitspanne, für die eine EEG-Vergütung gewährt wird (in der Regel 20 Jahre).
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Vorbehaltsgebiet
Flächen, die in Regionalplänen als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind, haben für bestimmte Nutzungen oder Funktionen ein besonders hohes Gewicht in der Abwägung verschiedener Schutzgüter (§11 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg).
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Vorranggebiet
Nach §11 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg sind Vorranggebiete Flächen, die verbindlich für eine bestimmte Nutzung (z. B. Windenergie) vorgesehen sind. Andere Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind dort ausgeschlossen. Flächen für Windenergie können nur als Vorranggebiet, nicht als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden.
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WindBG
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz regelt in Deutschland u.a. die Mindestfläche, die für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitgestellt werden muss, um die Klimaziele und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Es verpflichtet die Bundesländer, genügend Flächen als Vorranggebiete auszuweisen und sorgt so dafür, dass die Planung und Genehmigung von Windparks zielgerichtet erfolgen können.
- Windenergieanlagen (WEA)
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Windleistungsdichte
Direktes Maß dafür, wie viel Leistung der Wind (in Watt) beim Durchströmen der Rotorfläche (in m²) bereitstellt. Die Windleistungsdichte ist die entscheidende Kenngröße in der Windpark-Planung. Je höher die Windleistungsdichte, desto wirtschaftlicher ist die Anlage. Üblicherweise werden die im Windatlas der LUBW modellierten Werte durch Windmessungen am konkreten Standort nochmals überprüft.
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Wind-Vorranggebiete
Gebiete, die durch Festlegung im Regionalplan für die Nutzung von Windenergie vorgesehen sind. Andere Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind dort ausgeschlossen.
