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Hilfestellungen für die Kommunale Wärmeplanung

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Hilfestellungen für die kommunale Wärmeplanung

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind nun alle planungsverantwortlichen Stellen dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Nach Inkrafttreten des novellierten Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sind dies in Baden-Württemberg die 1.101 Kommunen. Zuvor galt diese Pflicht nach KlimaG BW lediglich für Stadtkreise und große Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Kleinere Kommunen konnten auf freiwilliger Basis eine geförderte Wärmeplanung durchführen.

Um den Kommunen, die noch nicht mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen haben, den Einstieg zu erleichtern, bietet die KEA-BW praxisnahe Orientierungshilfen und Unterstützungsangebote an. Diese umfassen Beispiel-Wärmepläne und einen Musterwärmeplan für Gemeinden unter 20.000 Einwohnenden sowie weiterführende Informationsangebote.

Beispiel-Wärmepläne aus Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Wärmepläne wurden bereits vom Projektträger Karlsruhe bzw. dem zuständigen Regierungspräsidium geprüft und können als Orientierungshilfe und Inspiration herangezogen werden. Die ausgewählten Beispiel-Wärmepläne stammen aus Kommunen mit unterschiedlichen Größen und bilden sowohl freiwillige als auch verpflichtete Wärmeplanungen ab.

 

Freiwillige Wärmeplanungen aus Kommunen mit < 10.000 Einwohnenden

Freiwillige Wärmeplanungen aus Kommunen mit < 20.000 Einwohnenden

Verpflichtete Wärmeplanungen aus Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden 


Musterwärmeplan für Gemeinden unter 20.000 Einwohnenden

Dieses Dokument zeigt eine mögliche Struktur für einen kommunalen Wärmeplan gemäß den Anforderungen des WPG sowie des novellierten KlimaG BW (Stand Sommer 2025).

 

Ergänzt um optionale Inhalte dient der Musterwärmeplan als inhaltliche und formale Orientierungshilfe bei der Erstellung eigener Wärmepläne. Das Dokument ist bearbeitbar und kann direkt für die Erstellung des eigenen Wärmeplans genutzt werden.

Musterwärmeplan für Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnenden (docx)
 


Berichte und Arbeitshilfen zur Datenaggregation nach WPG

In der Facharbeitsgruppe Aggregation (FAGA) des Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle haben sich interdisziplinäre Expertinnen und Experten, darunter auch Mitarbeitende der KEA-BW, zusammengefunden, um zu klären, wie die Datenerhebung in der Bestandsanalyse nach dem Wärmeplanungsgesetz datenschutzkonform und effizient gelingen kann.

 

Der Bericht stellt die Ergebnisse der FAGA vor, darunter die identifizierten Problemstellungen, die zentralen Aussagen des Rechtsgutachtens und erläutert die Erstellung und Funktionsweise des Tools zur Datenaggregation nach dem WPG. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Grundsätzen und Methoden zur Datenaggregation aus leitungsgebundener Gas- und Wärmeversorgung sowie aus dezentraler Wärmeerzeugung (Kehrbuchdaten). Zudem wird der Prozess und die Arbeitsweise der FAGA dargestellt.

Das Excel-Tool dient der praktischen Anwendung der FAGA-Empfehlungen. Das Tool kann von Gasversorgungs- und Wärmenetzbetreibern genutzt werden, um die Gas- und Wärmeverbrauchsdaten nach Anlage 1 Abs. 1 WPG automatisiert zu aggregieren.

Im Rechtsgutachten hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Auftrag des KWW verschiedene Fragestellungen zur Datenaggregation juristisch geprüft.

Die Unterlagen finden Sie hier.