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Klimahaus Baden-Württemberg

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Klimahaus Baden-Württemberg

Energetisch vorbildliche Gebäude sollen künftig im Straßenbild auf einen Blick erkennbar sein - und dies mit einem einheitlichen Standard. Dafür soll das Gütesiegel „Klimahaus Baden-Württemberg“ sorgen, das die KEA-BW unter der Schirmherrschaft des Landesumweltministeriums entwickelt hat. Grundidee des Projekts ist, dass Sie als Vertreter Ihrer Kommune Ihren Bürgerinnen und Bürgern bei der Erfüllung von bestimmten Baustandards für ihr privates Wohngebäude eine Auszeichnung verleihen. Die Auszeichnung soll für die Hausbesitzer kostenlos sein - umgesetzt wird das Projekt im Auftrag Ihrer Kommune durch die KEA-BW und/oder vor Ort durch die regional ansässige Energieagentur.

Klimahaus-Auszeichnung im Landkreis Rastatt am 31.01.2024, Ehrung Familie Reiss, Aufnahme: Landkreis Rastatt
Klimahaus-Auszeichnung im Landkreis Rastatt am 31.01.2024, Ehrung Familie Bronner, Aufnahme: Landkreis Rastatt
Klimahaus-Auszeichnung im Landkreis Rastatt am 31.01.2024, Gruppenfoto, Aufnahme: Landkreis Rastatt
Klimahaus-Auszeichnung im Landkreis Esslingen am 31.01.2024, Gruppenfoto, Aufnahme: Landkreis Esslingen

Ziele des Projekts
Ziel ist es, den Aufmerksamkeitsgrad für energetisch gut sanierte Gebäude sowie vorbildliche Neubauten zu erhöhen. Solche Gebäude sind bisher im Straßenbild nicht ohne weiteres erkennbar. Um dies zu ändern, verleihen Kommunen eine "Hausnummer", mit der besonders energieeffiziente Gebäude öffentlichkeitswirksam und gut sichtbar gekennzeichnet werden. Damit sollen für das Thema energetische Sanierung lokal Anlässe für Öffentlichkeitsarbeit geschaffen und so das Interesse der Bürger an gutem energetischem Standard geweckt werden.

Vorteile für Kommunen, Bürger und Bauschaffende
Mit dem "Klimahaus Baden-Württemberg" können Kommunen die Bevölkerung stärker als bisher motivieren und sie zu einem aktiven Teil der Klimaschutzagenda werden lassen. Außerdem lässt sich die Kampagne pressewirksam einsetzen. Sie profitieren von einem landeseinheitlichen Standard mit hoher Außenwirkung. In Verbindung mit der Neueinstellung oder Weiterbeschäftigung eines Klimaschutzmanagers kann die Kampagne über die Kommunalrichtlinie gefördert werden. Und schließlich stärkt das Projekt das Baugewerbe und trägt so zur regionalen Wertschöpfung bei.

Auch die Hausbesitzer selbst profitieren: Durch die Auszeichnung bekommen sie nicht nur eine offizielle Anerkennung ihrer nicht unerheblichen finanziellen Investition, sondern auch ein positives Gefühl, das „Richtige“ getan zu haben. Neben den Eigentümern spielen die Bauschaffenden, also Energieberater, Architekten und Handwerker, eine wichtige Rolle als Multiplikatoren. Für sie soll mit der Auszeichnung ein weiterer Anreiz geschaffen werden, die energetische Sanierung voranzutreiben. Die Fachleute können die ausgezeichneten Gebäude etwa als Referenz verwenden.

Leistungen der KEA-BW
Damit das Projekt erfolgreich wird, ist es wichtig, dass das Angebot für die Gebäudeeigentümer kostenfrei ist. In enger Abstimmung mit der Kommune und der regionalen Energieagentur wird ein maßgeschneidertes Gesamtpaket geschnürt. Der personelle und finanzielle Aufwand innerhalb der Kommune bleibt gering. Das Angebot der KEA-BW ist als Baukasten konzipiert. Darin enthalten sind

  • Prüfung,
  • Entwicklung und Versand der Hausnummer,

  • Teilnahme an der Vergabeveranstaltung,

  • begleitende Pressearbeit,

  • sonstige Hilfestellungen, Vorlagen, Urkunde sowie

  • statistische Auswertungen.

Energetischer Standard
Die Auszeichnung als Klimahaus Baden-Württemberg ist an den energetischen Standard geknüpft. Als Mindestanforderung gilt im Neubau das KfW-Effizienzhaus 40. Bei Sanierungen ist mindestens das KfW-Effizienzhaus 55 bzw. das KfW-Effizienzhaus Denkmal nachzuweisen. Grundlage ist jeweils die geltende EnEV bzw. das GEG. Maßnahmen, deren Bauantrag mehr als zehn Jahre zurückliegt, sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Teilnahme und Prüfung
Antragsberechtigt sind die Eigentümer selbst, in Abstimmung und mit Einverständnis mit diesen aber auch die betreffenden Architekten oder Energieberater. Die Kommunen erhalten von der KEA-BW ein Teilnahmeformular, das von den Gebäudeeigentümern auch ohne Expertenwissen in wenigen Minuten ausgefüllt werden kann. Ergänzend hierzu müssen etwa ein gültiger Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs (§ 18 EnEV) oder ein Sachverständigennachweis für die KfW-Förderung beigefügt werden. Alternativ ist eine Kopie der KfW-Förderzusage (Kredit oder Zuschuss) einschließlich der Bestätigung des Bauherren, dass diese noch aktuell ist, zulässig.

Klimahaus 2.0: Geschäftsmodell für regionale Energieagenturen
Das Klimahaus-Projekt bieten wir ab sofort den regionalen Energieagenturen als Geschäftsmodell an. Die KEA-BW als Lizenzgeber überträgt für die jeweilige Projektdauer die Nutzungsrechte und bietet Unterstützung an.