Handwerker, der ein Flachdach dämmt

Regelung zu Energieausweisen in Nichtwohngebäuden seit Mitte 2026

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Energieausweise für kommunale Gebäude: Verbrauchsausweise noch dieses Jahr erstellen zu lassen, kann Kosten sparen 

Durch das Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG) ändern sich die Vorgaben für Energieausweise von kommunalen Gebäuden deutlich: ab 2027 sind Bedarfsausweise gefordert. Diese sind in der Erstellung deutlich aufwändiger und daher kostenintensiver als Verbrauchsausweise. Um vermeidbare Kosten zu sparen, ist rasches Handeln gefragt. Kommunen sollten zeitnah prüfen, für welche ihrer Gebäude in den nächsten Jahren Energieausweise fällig werden. Für viele von ihnen kann es sich lohnen noch in diesem Jahr einen Verbrauchsausweise erstellen zu lassen.  

Übrigens: Energieausweise werden zukünftig auch für die aus der EU-Richtlinie EPBD hervorgehenden Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude relevant sein. 
 

Nach dem neuen GModG, §80 gilt: 

(6) Für ein bestehendes Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet und von einer Behörde genutzt wird, ist ein Energieausweis auf der Grundlage einer energetischen Bilanzierung nach § 81 auszustellen, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt. 

Weist das Nichtwohngebäude nach Satz 1 starken Publikumsverkehr auf, ist der ausgestellte Energieausweis an einer auffälligen und für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. 

Wird ein bestehendes Nichtwohngebäude, das sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, behördlich genutzt und weist die genutzte Fläche starken Publikumsverkehr auf, trifft die Pflicht zum Aushang des Energieausweises den Nutzer. Der Eigentümer hat ihm zu diesem Zweck den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. […] 

(7) Der Eigentümer eines Nichtwohngebäudes mit starkem Publikumsverkehr, das nicht behördlich genutzt wird, hat einen Energieausweis an einer auffälligen und für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen, sobald und solange für das Gebäude ein Energieausweis vorliegt. 

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Das bedeutet 

  • die Energieausweis-Pflicht wurde auf weitere Gebäude ausgeweitet und
  • es werden nur noch die teureren Bedarfsausweise akzeptiert  

Bis Ende des Jahres besteht jedoch noch die Möglichkeit – nach den bisherigen Regeln – die günstigeren Verbrauchsausweise zu erstellen. Diese sind dann zehn Jahre lang gültig . So lange wäre dadurch kein Bedarfsausweis notwendig.  

Die KEA-BW empfiehlt diese Methode, wenn in den kommenden Jahren keine grundsätzlichen Sanierungsmaßnahmen (Heizungsmodernisierung, mehrere Hüllflächenmaßnahmen) geplant sind und der aktuell gültige Energieausweis mindestens fünf Jahre alt ist. 

Außerdem ist darauf zu achten, ob ein Gebäude zu den Worst-Performance-Buildings (WPB) gehört. Dann ist ebenfalls ein Bedarfsausweis zu erstellen, um Maßnahmen zu ergreifen, die den Primärenergiebedarf zumindest so weit reduzieren, dass der WPB-Status nicht mehr gegeben ist. 

Für weitere Unterstützung zum Thema Verbrauchsausweise können Sie sich lokal bei Ihrer regionalen Energie- und Klimaschutzagentur sowie bei allen Energieberatenden informieren. 

Die Erhebung der gesetzlich erforderlichen Verbrauchsdaten aus dem KlimaG §18 bieten eine gute Basis zur Erstellung der Ausweise. 

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Infokasten: 

Ein Verbrauchsausweis orientiert sich am Heizenergieverbrauch der letzten Zeit. Die zu verwendenden Verbrauchsdaten müssen die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf. Diese Verbrauchsdaten müssen zum Erstellen eines Verbrauchsausweises vorliegen – genauso wie die Nettogrundfläche des Gebäudes. Vorteil des Verbrauchsausweises ist, dass nicht ein theoretischer Wert verwendet wird, sondern der realistische Verbrauch abgebildet wird. Er ist abhängig von Nutzungsverhalten und -intensität. 

Ein Bedarfsausweis orientiert sich an einer energetischen Bilanzierung des gesamten Gebäudes. Dazu muss das Gebäude mit den Wärmeverlusten der verschiedenen Hüllflächen aufgenommen und berechnet werden. Vorteil des Bedarfsausweises ist, dass die Gebäudesubstanz bewertet wird, unabhängig von Nutzungseinflüssen, die sich von Jahr zu Jahr ändern können. Durch den Bedarfsausweis erhält man eine neutrale Grundlage, um die verschiedenen Gebäude gleichen Typs miteinander vergleichen zu können. Sind umfangreichere energetische Maßnahmen geplant, empfiehlt es sich eine energetische Gesamtberechnung zu erstellen. Der Bedarfsausweis fällt dann während der Berechnung sozusagen als Zwischenergebnis an.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!