BEG - Bundesförderung für Effiziente Gebäude
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Fördersätze für Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG). Für kommunale Gebäude gibt es ergänzende Zuschüsse durch das baden-württembergische KlimaschutzPlus-Programm.
BEG Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude
Fördersatz Gebäudehülle: 15%; 20% für besonders schlechte Gebäude ab 2027 (WPB-Bonus; Fenster werden nur mit 15% gefördert)
Förderfähige Kosten Gebäudehülle: 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche
Fördersatz Heizungstausch: 30% für Wärmepumpen aus der EU (sonst 15% ab 2027)
Förderfähige Kosten Heizungstausch:
• bis 150 m² Nettogrundfläche (NGF): 28.000 €
• zwischen 150 m² und 400 m² NGF: 197 € je zusätzlichem m2 NGF
• zwischen 400 m² und bis 1.000 m² NGF: 118 € je zusätzlichem m2 NGF
• ab 1.000 m² NGF: 79 € je zusätzlichem m2 NGF
Die förderfähigen Kosten reduzieren sich halbjährlich ab 01.02.2027 (also immer am 1.2. und 1.8.) um 750 € (bis 150 m² NGF), um 3 € je zusätzlichem m² NGF bis 400 m², um 2 € je zusätzlichem m² NGF bis 1000 m² und um 1 € je zusätzlichem m² NGF.
BEG Komplettsanierung Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude = EG)
Tilgungszuschüsse (nicht relevant für Kommunen)
• Denkmal: 5%
• EG 55: 5%
• EG 40: 10%
NH-Bonus : 5% (Nachhaltige Baustoffe; Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (siehe KfW-Merkblatt; bis dahin Ausstellung Nachhaltigkeitszertifikat QNG-Plus)
WPB-Bonus für EG 55 und EG 40: 10% (Worst Performing Buildings sind Gebäude der schlechtesten Effizienzklasse)
SerSan-Bonus für EG 55 und EG 40: 15% (Serielle Sanierung meint die Verwendung baustellenabseits vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente mit hohem Vorfertigungsgrad)
Erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme müssen für alle Effizienzgebäude-Förderungen mehr als 65 % des Wärme- und Kältebedarfs abdecken
Zuschüsse für Kommunen
• Denkmal: 10%
• EG 70: 15%
• EG 55: 20%
• EG 40: 25%
NH-Bonus : 5% (Nachhaltige Baustoffe; Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (siehe KfW-Merkblatt; bis dahin Ausstellung Nachhaltigkeitszertifikat QNG-Plus)
WPB-Bonus für EG 70 und EG 55 und EG 40: 10% (Worst Performing Buildings sind Gebäude der schlechtesten Effizienzklasse)
SerSan-Bonus für EG 70 5% und für EG 55 und EG 40: 15% (Serielle Sanierung meint die Verwendung baustellenabseits vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente mit hohem Vorfertigungsgrad)
Erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme müssen für alle Effizienzgebäude-Förderungen mehr als 65 % des Wärme- und Kältebedarfs abdecken.
Förderfähige Kosten für Effizienzgebäude:
Maximal 2.000 € / m2 NGF; insgesamt maximal 10 Mio. €
Ablauf der Beantragung für Effizienzgebäude
• Förderantrag ist vor Maßnahmenbeginn, also vor Beauftragung zu stellen
• Kommunen reichen Antrag direkt bei der kfW ein, alle anderen bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl
• Für die Kreditgewährung ist die Einreichung eines Nachweises über die voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben sowie über die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen erforderlich.
• Für Beantragung und Begleitung ist ein Energieeffizienz-Experte (Energieberater) einzubinden. Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt dieser die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und CO2 sowie die angefallenen, förderfähigen Ausgaben.
• Für Kommunen beträgt die Umsetzungsfrist vier Jahre, für den Kreditabruf ein Jahr, maximal vier Jahre.
• Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden