Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

§ 23 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

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Was steckt hinter dem Paragrafen 23 (vorher: 8 a, 8 b)?

Mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes ist jeder, der ein neues Nichtwohngebäude oder einen neuen offenen Parkplatz baut, mit der Einreichung des Bauantrages ab 1. Januar 2022, dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Ab Mai 2022 gilt das auch für neue Wohngebäude und ab dem Jahr 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen. Ziel ist es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen – idealerweise an den Stellen, wo er benötigt wird.

Und warum sollten Kommunen jetzt handeln?

Photovoltaikanlagen auf Gebäuden erzeugen umweltfreundlichen Strom aus der Sonne zu den Zeiten, wenn städtische Gebäude den Strom benötigen. So kann ein hoher Anteil des PV-Stroms selbst genutzt werden. Das macht die Anlagen sehr wirtschaftlich. Die Kommune tut nicht nur Gutes für das Klima, sondern kann auch noch Stromkosten sparen.

Photovoltaikanlagen über Parkplätzen erzeugen auf sowieso versiegelten Flächen zusätzlich umweltfreundliche Sonnenenergie. Ganz nebenbei spenden sie sogar Schatten für die darunter parkenden Autos. Ergänzt werden kann die Anlage mit einer E-Auto-Ladestation, dann kann der Strom direkt vor Ort genutzt werden.

Fragen und Antworten

Noch Fragen zum erweiterten Klimaschutzgesetz? Die meistgestellten beantworten wir Ihnen hier.