Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 - Strategische Maßnahmen

Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen/Teil2 Strategische Maßnahmen für die netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung und Klimaschutz in der Gesamtkommune soll die Förderung von Investitionen zur Sanierung kommunaler Gebäude nach Teil 1 ergänzt werden.

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank
InternetKlimaschutz-Plus - Teil 2
Antragsberechtigte

Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) des Landes Baden-Württemberg sowie rechtlich unselbständige Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind. Unter sonstige Dritte fallen auch rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen.
Bei Zusammenschlüssen übernimmt eine Kommune die Federführung und Abwicklung mit der L-Bank. Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass die genannten beteiligten Kommunen schriftlich die Zusammenarbeit vereinbart haben.

Fördervoraussetzung für Kommunen ist die Abgabe der unterstützenden Erklärung zum Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden beim Umweltministerium mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen.

Förderungen

Es bestehen folgende sieben Fördertatbestände:

1. Bilanzierung von Treibhausgasemissionen in der Gesamtkommune (CO2-Bilanzierung)
2. Gebäudesteckbriefe zur Erstellung einer kommunalen Gebäudesanierungsstrategie
3. Kommunales Energiemanagement (z. B. Kom.EMS Classic)
4. Prozessmanagementinstrument für eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung (z. B. Kom.EMS zero)
5. Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug (Klimaschutz-Systeme)
6. Entwicklung und Anbahnung von Projekten im Bereich der netto-treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung
7. Kommunikation zwischen Kommune und Bürgerschaft

Förderhöhe

1. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, für mindestens zwei, höchstens 6 Arbeitstage (Bewilligungszeitraum i. d. R. 2 Jahre).
2. Anteilsfinanzierung in Höhe von 300 Euro pro Steckbrief; die Förderung beträgt mind. 3.000 Euro und max. 50.000 Euro je Antrag (Bewilligungszeitraum i. d. R. 2 Jahre).
3. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, für mindestens sieben, höchstens 30 Arbeitstage; für das externe Audit beträgt der Zuschuss bis zu 1.000 Euro (Bewilligungszeitraum i. d. R. 2 Jahre).
4. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, für mindestens sieben, höchstens 30 Arbeitstage; für das externe Audit beträgt der Zuschuss bis zu 2.000 Euro (Bewilligungszeitraum i. d. R. 3 Jahre).
5. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag, für mindestens sieben, höchstens 16 Arbeitstage; für das externe Audit beträgt der Zuschuss bis zu 3.000 Euro (Bewilligungszeitraum i. d. R. 2 Jahre).
6. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag; der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro (Bewilligungszeitraum i. d. R. 3 Jahre).
7. Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der Kosten; die Zuwendung beträgt mind. 2.000 Euro und max. 5.000 Euro (Bewilligungszeitraum i. d. R. 2 Jahre). 

Kumulierung: Andere Fördermittel für denselben Zuwendungszweck der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

FristenDie Zuwendung wird auf Antrag des Zuwendungsempfängers gewährt, der bei der L-Bank zu stellen ist. Hierfür ist ein eingescanntes und unterschriebenes Antragsformular elektronisch zu übermitteln (Online-Portal). Antragsfrist ist am 31.12.2026.
DokumenteVerwaltungsvorschrift vom 09.01.2026 (Geltungsdauer: 31.05.2032)
Verwandte SuchbegriffeTreibhausgasbilanz, Abwasserwärmenutzung, Abwärmenutzung, Kläranlagen, Abwasserwirtschaft, Contracting