Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
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Antragsteller | Allgemein antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände; Träger von Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung und Hilfe für Menschen; gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen |
Förderungen | Strategische Förderschwerpunkte: |
Förderhöhe | Fördersatz für strategische Förderschwerpunkte bei 40 bis 70 %, für 9. bis 31.12.2023 90 %, für finanzschwache Kommunen 60 bis 90 %, für 7. bis 31.12.2022 und für 9. bis 31.12.2023 100 %; für investive Schwerpunkte 25 bis 70 % (bzw. 35 bis 85 % für finanzschwache Kommunen); abhängig von der Art des Vorhabens zum Teil Förderhöchstgrenzen und Pauschalsätze definiert. |
Fristen | Keine Fristen; in begründeten Ausnahmefällen kann die Maßnahme bereits vor abschließender Fördergenehmigung beginnen; hierfür müssen Antragstellende unter Angabe zwingender Gründe einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos beim Projektträger beantragen. (Geltungsdauer bis 31.12.2027) |
Verwandte Suchbegriffe | Mobilitätsstationen, multimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Energiemanagement, Schulprojekte, Bildungseinrichtungen, Personalstellen, Klimaschutzmanager, Warmwasserbereitung, Beckenwasserpumpen, Elektrogeräte |