Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
Internet | |
Antragsteller | Allgemein antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände; Träger von Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung und Hilfe für Menschen; gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen |
Förderungen | Strategische Förderschwerpunkte7 Investive Förderschwerpunkte: |
Förderhöhe | Förderrichtlinie bis 31.10.2024: Fördersatz für strategische Förderschwerpunkte bei 40 bis 70 %, für finanzschwache Kommunen 60 bis 90 %; für investive Schwerpunkte 25 bis 70 % (bzw. 35 bis 85 % für finanzschwache Kommunen); abhängig von der Art des Vorhabens zum Teil Förderhöchstgrenzen und Pauschalsätze definiert; Mindestzuwendung: 5.000 Euro. Förderrichtlinie ab 01.11.2024: Fördersatz für strategische Förderschwerpunkte bei 40 bis 70 %, für finanzschwache Kommunen 60 bis 90 %; für investive Schwerpunkte 25 bis 70 % (bzw. 35 bis 85 % für finanzschwache Kommunen); abhängig von der Art des Vorhabens zum Teil Förderhöchstgrenzen und Pauschalsätze definiert; Mindestzuwendung: 10.000 Euro. Die Ermittlung der Zuwendung erfolgt |
Fristen | aktuelle Förderrichtlinie: 31.10.2024 Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich, für Anschlussvorhaben im Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement bereits ab dem 1. November. (Geltungsdauer: max. 31.12.2027) |
Verwandte Suchbegriffe | Mobilitätsstationen, multimodale Knoten, Carsharing, Car-Sharing, Radverkehr, Radabstellanlagen, Energiemanagement, Schulprojekte, Bildungseinrichtungen, Personalstellen, Klimaschutzmanager, Warmwasserbereitung, Elektrogeräte, LED |