Fachkonzepte nachhaltige Mobilität

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen in 15 Bereichen nachhaltiger Mobilität.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Regierungspräsidien
InternetMobilitätskonzepte
AntragstellerAntragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände in Baden-Württemberg. 
Förderungen

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität (die jeweiligen Anforderungen sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen): 

- Modal-Split-Erhebung 
- Multimodales Verkehrsmodell für eine klimaschutzorientierte Verkehrsentwicklungsplanung 
- Klimamobilitätsplan 
- Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
- Erhebung der Parkraumauslastung
- Parkraumkonzept
- Konzept für Ladeinfrastruktur
- Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Fußverkehrskonzept
- Fußgängerquerungskonzept
- Schulwegplan
- Radvekehrskonzept
- Bicycle Policy Audit (BYPAD)
- Bike+Ride-Konzept
- Konzept für multimodale Knoten (Mobilitätsstationen, künftig Mobilstationen) 

Förderhöhe

Allgemein: Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 

Sonderregelung bis 31. Dezember 2025: 

- Für Parkraumkonzept und den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz beträgt die Festbetragsfinanzierung 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 
- Für Kommunen, die im Rahmen des Aktionsplans parallel einen Lärmaktionsplan erstellen, beträgt die Finanzierung 65 Prozent der Kosten. Ab dem 1. Januar 2026 reduziert sich dieser Satz auf 40 Prozent. 

Bagatellgrenze und Maximalförderung: Die Bagatellgrenze beträgt 10.000 Euro. Die Förderung ist auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. 

FristenDie Anträge sind bis zum 31. Dezember 2027 bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich.
Verwandte SuchbegriffeElektromobilität, E-Mobilität, Car-Sharing, Carsharing