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Fachkonzepte nachhaltige Mobilität

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen in 14 Bereichen nachhaltiger Mobilität. Für Bike+Ride-Konzepte sind zusätzlich Verkehrsverbünde (auch länderübergreifend) förderfähig.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Regierungspräsidien

Internet

Mobilitätskonzepte

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, für 11. auch Verkehrsverbünde (auch länderübergreifend)

Förderungen

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität (die jeweiligen Anforderungen sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen):
1. Klimamobilitätsplan
2. Radverkehrskonzeption
3. Fußverkehrskonzeption
4. Konzeption Multimodale Knoten
5. Konzeption Ladeinfrastruktur
6. Konzept zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten
7. Bicycle Policy Audit (BYPAD)
8. Modal-Split-Erhebung
9. Schulwegpläne
10. Fußgängerquerungs-Konzept
11. Bike+Ride-Konzept
12. Parkraumkonzepte
13. Intermodale Verkehrsmodelle für eine klimaschutzorientierte Verkehrsentwicklungsplanung
14. Aktionspläne Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Förderhöhe

Zuschüsse von max. 200.000 € und bis zu 50 %, Kumulierung bis 90 % kann gewährt werden. Für die Umsetzung von Vorhaben, die in Klimamobilitätsplänen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 des LGVFG verankert sind, kommt eine erhöhte Förderquote nach LGVFG von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Frage.

Fristen

Die Antragsstellung ist unterjährig möglich. Aufträge für die Planungsleistungen müssen spätestens sechs Monate nach Bewilligung vergeben werden und spätestens drei Jahre danach abgeschlossen sein.

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Car-Sharing, Carsharing