Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Regierungspräsidien |
Internet | Mobilitätskonzepte |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände in Baden-Württemberg. |
Förderungen | Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität (die jeweiligen Anforderungen sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen): - Modal-Split-Erhebung |
Förderhöhe | Allgemein: Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sonderregelung bis 31. Dezember 2025: - Für Parkraumkonzept und den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz beträgt die Festbetragsfinanzierung 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bagatellgrenze und Maximalförderung: Die Bagatellgrenze beträgt 10.000 Euro. Die Förderung ist auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. |
Fristen | Die Anträge sind bis zum 31. Dezember 2027 bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich. |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität, Car-Sharing, Carsharing |
Fachkonzepte nachhaltige Mobilität
