Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Regierungspräsidien |
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Antragsteller | Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, für 11. auch Verkehrsverbünde (auch länderübergreifend) |
Förderungen | Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität (die jeweiligen Anforderungen sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen): |
Förderhöhe | Zuschüsse von max. 200.000 Euro und bis zu 50 Prozent, Kumulierung bis 90 Prozent kann gewährt werden. Für die Umsetzung von Vorhaben, die in Klimamobilitätsplänen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 des LGVFG verankert sind, kommt eine erhöhte Förderquote nach LGVFG von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten in Frage. |
Fristen | Die Antragsstellung ist unterjährig möglich. Aufträge für die Planungsleistungen müssen spätestens sechs Monate nach Bewilligung vergeben werden und spätestens drei Jahre danach abgeschlossen sein. |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität, Car-Sharing, Carsharing |