Fachkonzepte nachhaltige Mobilität

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen in 21 Bereichen nachhaltiger Mobilität.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Regierungspräsidien
Internet

Mobilitätskonzepte

Fördergrundsätze

Antragsformular

AntragstellerAntragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände in Baden-Württemberg. 
Förderungen

Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität (die jeweiligen Anforderungen sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen): 

Aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität
o Fußverkehrskonzept
o Fußgängerquerungskonzept
o Radverkehrskonzept
o Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride
o Schulwegplan
o Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
o Dialogkonzepte für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
o Fahrradparken und Bike+Ride
o Parkraumkonzept inkl. digitaler Parkraumkontrolle

Multimodalität
o Integrierte Mobilitätskonzepte beim Wohnungsbau, Bauen und Umbau im Bestand und in der Quartiersentwicklung
o Carsharing
o Mobilstationen

Mobilitäts- und Infrastrukturplanung
o Klimamobilitätsplan
o Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
o Emissionsarmer Stadtteil, inkl. Dialogprozesse
o Ladeinfrastrukturkonzept
o City-Logistik Konzepte
o Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept

Öffentliche und vernetzte Mobilität
o Konzepte zur Einführung von Diensten des vernetzten Fahrens (C-ITS) insbesondere zur Busbeschleunigung
o Konzepte zum autonomen Fahren im Öffentlichen Verkehr
o Mobilitätspass

Förderhöhe

Allgemein: Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Abweichend hiervon wird für den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten festgelegt.

Bagatellgrenze und Maximalförderung: Die Bagatellgrenze beträgt 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für qualifizierte Fachkonzepte im Bereich Carsharing. 

FristenDie Anträge sind bis zum 31. Dezember 2031 bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich.
Verwandte SuchbegriffeElektromobilität, E-Mobilität, Car-Sharing, Carsharing