| Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Regierungspräsidien |
| Internet | |
| Antragsteller | Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände in Baden-Württemberg. Für qualifizierte Fachkonzepte im Bereich „Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride“, „Mobilitätspass“, „Konzepte zum autonomen Fahren im öffentlichen Verkehr“ und „Mobilstationen“ sind auch Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde antrags- und zuwendungsberechtigt. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Zustimmung des oder der zugehörigen Stadt- bzw. Landkreise. Qualifizierte Fachkonzepte im Bereich „Schulwegplan“ sind nur auf Stadt- bzw. Landkreisebene förderfähig. Für qualifizierte Fachkonzepte im Bereich „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept“ sind auch (kommunale) Gewerbegebietsvereine/-verbünde bzw. -manager:innen und vergleichbare Institutionen mit Zustimmung der jeweilige/n Kommune/n antrags- und zuwendungsberechtigt. |
| Förderungen | Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität (die jeweiligen Anforderungen sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen): Aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität |
| Förderhöhe | Allgemein: Es erfolgt eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Abweichend hiervon wird für den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten festgelegt. Bagatellgrenze und Maximalförderung: Die Bagatellgrenze beträgt 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für qualifizierte Fachkonzepte im Bereich Carsharing. |
| Fristen | Die Anträge sind bis zum 31. Dezember 2031 bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich. |
| Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität, Car-Sharing, Carsharing |
Fachkonzepte nachhaltige Mobilität